Die Stadt Stuttgart ist gemäß Landeserlass verantwortlich für die Organisation und Finanzierung der Mittagessensversorgung an den Stuttgarter Ganztagsschulen. Für die Stuttgarter Ganztagsschulen hat der Stuttgarter Gemeinderat entsprechende finanzielle Mittel für die Mittagessensorganisation bereit gestellt.
Die Mittagessensversorgung an Stuttgarter Ganztagsschulen wird gemäß der Vergabeordnung öffentlich ausgeschrieben. Hierzu wird gemeinsam mit der jeweiligen Schule ein Leistungsverzeichnis ausgearbeitet, welches auf die besonderen Bedürfnisse vor Ort eingeht (pädagogisches Mittagessen, religiöse Besonderheiten, etc.).
Ein Bestandteil des Leistungsverzeichnisses ist die Vorgabe, dass die Caterer die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für die Schulverpflegung einhalten und die Speisepläne dem entsprechend gestaltet werden. Dies ist ein mit entscheidendes Kriterium bei der Auswahl des Caterers und der letztendlichen Zuschlagserteilung. Die Verwaltung prüft regelmäßig, ob die DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung im laufenden Betrieb eingehalten werden.
Die Stadt Stuttgart ist ferner verantwortlich für die Organisation und Finanzierung der Mittagessensversorgung an den Schülerhäusern (Zwischenlösung bis zur Einrichtung einer Ganztagsschule). Auch hier wird darauf geachtet, dass die DGE-Qualitätsstandards beachtet werden.
Alle anderen Stuttgarter Schulen bieten ein Mittagessen in Eigenregie an und sind demnach selbst verantwortlich, auch für die Einhaltung von entsprechenden Qualitätsstandards.
Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung informiert in regelmäßigen Abständen alle Stuttgarter Schulen per Newsletter über aktuelle Neuigkeiten im Bereich der Schulverpflegung und bietet regelmäßig Werkstattgespräche, Tagungen und Workshops an, unter anderem auch zum Thema Qualitätsstandards in der Schulverpflegung, so dass alle Stuttgarter Schulen sich entsprechend informieren können.
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