Platz:
2613
in:
2017
Die Durchfahrt von der B10> Poststr.> Nißlestr.> Karl-Schurz-Str.> Steuebenstr. um beim Verkehr den Leuzetunnel umzufahren, ist eigentlich verboten. Nun in der Realität ist eine sehr beliebte Abkürzung und das Missachten des Durchfahrtverbotes scheint toleriert zu sein, vielleicht um der Leuzetunnel vom Verkehr zu entlasten!
Vorschlag: Durchfahrt zwischen Poststr. und Nißlestr. mit einer Barriere einfach und endgültig sperren! Nur noch Fahrräder und Fußgänger sollen durch!
Für die Leuze-Besucher aus der B10 soll eine Einfahrt aus Poststr. gemacht werden (eigentlich könnte man die heutige Baustelle-Einfahrt nutzen!).
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