Es handelt sich bei der Zulage Tarif+ um eine tarifvertragskonforme Arbeitsmarktzulage. Die Entscheidungskompetenz liegt beim Gemeinderat.
Die Zulage Tarif+ ist eine Arbeitsmarktzulage. Sie ist zulässig, da im Bereich der Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten im Großraum Stuttgart nachweislich ein Fachkräftemangel gegeben ist, soweit die hierfür vorgegebenen betragsmäßigen Grenzen nicht überschritten werden und die Zulage widerruflich oder zeitlich befristet ist. Eine uneingeschränkte Fortführung der Zulage wäre mit dem Tarifvertrag nicht vereinbar, da Arbeitsmarktzulagen widerruflich oder zeitlich befristet werden müssen. Hinzuweisen ist aber auch darauf, dass es in den letzten Jahren deutliche strukturelle Verbesserungen der tariflichen Entgelte für das Kitafachpersonal gegeben hat.
Für die Zulage Tarif+ wird es nach derzeitiger Beschlusslage ab 2018 keine Neugewährungen für Neueinstellungen mehr geben, die Bestandzulagen werden sukzessive in jährlichen Schritten von je 25 Euro abgeschmolzen. Es wäre für das Jugendamt und das Haupt- und Personalamt umsetzbar, die Zulage auch für Neufälle ab 2018 zu gewähren.
Die Mehrkosten einer Weitergewährung der Zulage Tarif+ für den städtischen Haushalt können nicht beziffert werden, da nicht klar ist, in welcher Höhe und in welcher Ausgestaltung die Zulage fortgeführt werden soll. Die zusätzlichen Personalkosten des Gemeinderatsbeschlusses vom 19.12.2016 für 2017 für alle Neufälle eine Zulage von 100 Euro zu gewähren und für alle Bestandsfälle auf die Abschmelzung zu verzichten, wurden auf rund 400.000 Euro geschätzt. Eine Fortführung dieser Beschlusslage würde für 2018 zu rund 1 Million Euro, für 2019 zu rund 1,8 Million Euro zusätzlichen Personalkosten führen. Es kämen auch noch in etwa gleicher Höhe zusätzliche Aufwendungen für Personalkostenerstattungen an freie Träger hinzu.
Der Gemeinderat hat zuletzt in der Sitzung vom 19.12.2016 auf Grundlage der GRDrs. 1001/2016 über diese Thematik beraten. Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum DHH 2018/19 soll erneut beraten und entschieden werden, ob und ggf. wie die Zulage Tarif+ weitergeführt wird.