Parkbegrenzungen an den Kreuzungen mit "Zick-Zack"-Linien im Radienbereich oder mit weißen Linien markieren. Sperrflächen erkennt man daran, dass sie durch eine Sperrlinie umrahmt sind, also durch eine durchgehende Linie und der Innenraum ist durch diagonale Linien gekennzeichnet.
Begründung:
Die alltägliche Situation an den Kreuzungen in den, vor Allem alten, engen Ortskernen ist, dass der gesamte Kreuzungsbereich zugeparkt wird. Der nach STVO vorgeschriebene Abstand von 5m bis zum Gehwegschnittpunkt wird in der Regel nicht eingehalten. Müllfahrzeuge, Feuerwehr etc. haben oft Probleme diese Kreuzungen zu befahren bzw. abzubiegen da die Schleppkurven einfach zugeparkt werden.
Auch wenn ein Verstoß wegen Personalmangel selten geahndet wird so wird dadurch ein Unrechtsbewusstsein bei manchem Verkehrssteilnehmer erweckt. Auch können die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung bereits im Vorbeigehen den Verstoß ohne Nachmessen (5m-Regel) erkennen und entsprechend handeln, da dadurch die Rechtslage eindeutig ist (Zu den Bodenmarkierungen im Straßenverkehr zählen die Sperrflächen. Es handelt sich dabei um Straßenbereiche, die nicht befahren werden dürfen, sie sind daher auch für das Halten oder Parken nicht vorgesehen.)
Die Kosten für Aufbringung der Markierung und Personal zur Überwachung sind innerhalb kürzester Zeit durch entsprechende Bussgelder wieder erwirtschaftet und bringen in der zweiten Phase Einnahmen.
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