Platz:
2789
in:
2013
Änderung der Fahrtrichtung in der Steiermärckerstr im Sinne einer Einbahnstraßenregelung, um den Schleichverkehr von der B 295 in Richtung Weilimdorf zu unterbinden. Am Abend im Feierabendverkehr ist die Situation durch verkehrswidrige wendende Fahrzeuge in der Linzerstraße für alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer eine Zumutung.
Gemeinderat prüft:
nein
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