Auf Beschuss des Reform- u. Strukturausschuss im Jahr 2004 führt der AWS seit 2006 die Reinigung von Grünanlagen und Grünflächen (ohne Höhenpark Killesberg und Spielplätze/-flächen im Stadtgebiet) durch. Der AWS ist seit dieser Zeit auch für das Entfernen von Hundekot innerhalb geschlossener Ortslagen in diesen Bereichen zuständig. Die Verpflichtung wird ergänzt durch das Auffüllen von sog. Hundetütenspendern, die nicht über Patenschaften vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt verwaltet werden.
Das Rosental liegt außerhalb der geschlossenen Bebauung, ebenso wie die meisten Feldwege, die gerne von Hundehaltern zum Ausführen der Hunde genutzt werden. Außerhalb geschlossener Bebauung besteht grundsätzlich keine Reinigungsverpflichtung. Der AWS wird dort nur im Bedarfsfall tätig. Grobverschmutzungen auf Grünflächen innerhalb geschlossener Ortslage werden normalerweise im Leerungszyklus der Papierkörbe in Grünanlagen beseitigt, die Spielplätze/-flächen werden weiterhin vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt unterhalten und gereinigt. Dies trifft auch auf den Standort des Spielplatzes an der Honigwiesenstraße zu.
Die Stadtverwaltung appelliert immer wieder an die Hundebesitzer, die Tiere in den Grün- u. Freianlagen anzuleinen, leider kommen nicht alle Hundehalter dem nach. Entsprechend eines Faltblatts des Amts für öffentliche Ordnung sind Hunde in folgenden Bereichen des Stadtgebiets an der kurzen Leine (1,5 Meter) zu führen: in öffentlichen Anlagen, Fußgängerzonen, Fußgängerunterführungen, auf Gehflächen, in unterirdischen Verkehrsbauwerken, an Haltestellen der öffentlichen Verkehrsbetriebe einschließlich der Zu- und Abgänge zu den Stationen, auf Verteilerebenen, Treppen und Bahnsteigen, auf dem öffentlichen Weg „Neckardamm“ und bei Menschenansammlungen.
Außerdem müssen Hunde von öffentlichen Liegewiesen, Spielplätzen, Schulhöfen, Außenanlagen von Tageseinrichtungen für Kinder, Kinder- und Jugendhäusern, Bolz- und Wetzplätzen sowie Sport- und Freizeitanlagen ferngehalten werden.
Die Hinterlassenschaften dieser sind unter Androhung eines Bußgeldes zu entfernen und satzungskonform zu beseitigen.
Hundehalter, die den Kot ihres Hundes nicht ordnungsgemäß entsorgen, werden durch den Städtischen Vollzugsdienst beanstandet und auf ihre Pflichten hingewiesen.
Der Städtische Vollzugsdienst wird auch weiterhin im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten während der Streifentätigkeit die Anleinpflicht von Hunden und das Beseitigen von Hundekot überwachen.
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