Um aus der Kirche auszutreten, muss man eine Verwaltungsgebühr bei der Stadtverwaltung bezahlen. Dies widerspricht nicht nur der Religionsfreiheit, sondern auch der grundgesetzlich geforderten Trennung von Staat und Kirche.
Außerdem ist diese "Austrittsgebühr" einmalig, man stelle sich vor, man müsste eine Gebühr zahlen, um bei einem Sportverein, einer Partei, einer Gewerkschaft oder einem gemeinnützigen Verein austreten zu dürfen. Undenkbar, selbst wenn man irgendwann mal bewusst für die Mitgliedschaft entschieden hat, was bei der Kirchenzugehörigkeit ja in den allermeisten Fällen nicht so ist. Daher sollte diese Kirchenaustrittsgebühr abgeschafft bzw. der jeweiligen Kirche in Rechnung gestellt werden.
Mehr Infos hier: http://www.ibka.org/artikel/ag00/gebuehr.html
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