Kirchenaustrittsgebühr abschaffen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Verwaltung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

268
weniger gut: -159
gut: 268
Meine Stimme: keine
Platz: 
579
in: 
2013

Um aus der Kirche auszutreten, muss man eine Verwaltungsgebühr bei der Stadtverwaltung bezahlen. Dies widerspricht nicht nur der Religionsfreiheit, sondern auch der grundgesetzlich geforderten Trennung von Staat und Kirche.

Außerdem ist diese "Austrittsgebühr" einmalig, man stelle sich vor, man müsste eine Gebühr zahlen, um bei einem Sportverein, einer Partei, einer Gewerkschaft oder einem gemeinnützigen Verein austreten zu dürfen. Undenkbar, selbst wenn man irgendwann mal bewusst für die Mitgliedschaft entschieden hat, was bei der Kirchenzugehörigkeit ja in den allermeisten Fällen nicht so ist. Daher sollte diese Kirchenaustrittsgebühr abgeschafft bzw. der jeweiligen Kirche in Rechnung gestellt werden.

Mehr Infos hier: http://www.ibka.org/artikel/ag00/gebuehr.html

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

11 Kommentare lesen

hmhm, ganz abgesehen von meiner eigenen Meinung dazu - gibt es nicht etwas aktuelleres als diesen Link? Der ist ja schon 13 Jahre alt oder fast. Ich meine, ist das noch aktuell, was da steht?

Wenn jemand aus der Kirche austritt, erhält er den Vorteil, zukünftig auch keine Kirchensteuer mehr bezahlen zu müssen. Der Stadt entstehen grundsätzlich Bearbeitungsgebühren durch den Abmeldevorgang, welche sie selbst, der Abmeldende, oder die Kirche zu tragen haben - vielleicht wäre eine Drittelung der Kosten sinnvoll.

@ Parkschützer

Wiso erhält er beim Austritt einen Vorteil? Er hebt eher einen Nachteil auf. Ich zumindest wurde beispielsweise nie gefragt ob ich Mitglied werden will. Ich sehe es auch so dass die Kirche den Verwaltungsaufwand übernehmen sollte, aber solange das der Staat übernimmt ist das Sache zwischen Staat und Kirche, dafür kann der Einzelne der austritt doch nicht in Verwantwortung genommen werden.

Es gibt aber auch zwei viel einfachere Lösungen, welche die Stadt Stuttgart allerdings nicht beschließen kann: 1. Die Verwaltungsgebühr wird nicht beim Aus- sondern beim Eintritt bezahlt. Eigentlich das normalste auf der Welt. Oder 2. Die Kirchen sind einfach selbst verantwortlich dafür ihren Mitgliedsbeitrag einzuziehen wie auch jeder Sportverein, jede Partei usw, denn rein rechtlich gesehen ist die sogenannte Kirchensteuer nichts anderes da sie eben nicht dem Staat sondern direkt der Kirche zugutekommt.

Ich wusste nichts von der 'Kirchenaustrittsgebuehr' - das ist wirklich absurd! Gluecklicherweise bin ich nicht getauft. Das muss umgehend abgeschafft werden. Vermutlich ist es auch vom Grundgesetz (Religionsfreiheit) nicht haltbar.

Die Idee einer "Eintrittsgebühr" wäre in der Tat eine Möglichkeit … Zum Einzug der Kirchensteuer durch den Staat allgemein: Die macht schon Sinn, weil auf diese Weise Doppelstrukturen vermieden werden (und der Staat lässt sich den Service ja auch bezahlen von den Kirchen – derzeit mit drei Prozent der Gelder). Nur das Wort "Kirchensteuer" ist tatsächlich missverständlich.

Ab dem 14. Lebensjahr ist man in D religionsmündig, dh. man kann danach über seinen Religionsunterricht in der Schule oder Kirchenaustritt aktiv entscheiden.

@ Goloss
Ich sehe nicht was das zur Sache tut.

Die Entscheidung des "Eintritts" haben ihre Eltern mit der Taufe getroffen und Sie haben diese bis zu diesem Moment nicht rückgängig gemacht, was durchaus möglich wäre. Von daher sehe ich nicht, warum keine Gebühr erhoben werden sollte.

@ TobiasQuass
Doch, ich hab es rückgängig gemacht und musste dafür eine Gebühr zahlen. Der Vorschlag ist daher auch kein Eigennutz sondern purer Gerechtigkeitssinn. Wenn jemand als Kind von den Eltern zum beispielsweise Leichtathletikverein angemeldet wird muss derjenige als Erwachsener ja eben auch keine Austrittsgebühr bezahlen.

Zur Zeit werden 30 Euro Verwaltungsgebühr fällig, wenn man bei einem Stuttgarter Standesamt (ja, das geht nicht auf dem Meldeamt) seinen Kirchenaustritt erklärt - und ja, das regelt die Gemeinde, ob und wenn ja, wieviel sie dafür berechnet, in manchen Gemeinden in BW sind das sogar bis zu 60 Euro.