Umsetzung:
Die Satzung befindet sich derzeit noch in der Abstimmung mit den beteiligten Ämtern. Ein Gemeinderatsbeschluss ist für April/Mai 2013 geplant.
Ergebnis Haushaltsberatungen:
Die Stadt wird 2012 eine Satzung für Grün- und Spielflächen erlassen, in der auch das Rauchverbot auf Spielplätzen geregelt sein wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Hinsichtlich des Rauchens auf Kinderspielplätzen gibt es bislang keine Regelung. Das Verbot zum Aufenthalt von Angetrunkenen oder Betrunkenen auf Spielplätzen ist bereits in der „Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen in Stuttgart (Straßen-und Anlagen-Polizeiverordnung)“ i.d.F. vom 15.07.1999, geregelt. Explizit ist der Verzehr von Alkohol auf Spielplätzen jedoch bislang nicht geregelt.
Das Amt für öffentliche Ordnung wäre lediglich bei der Regelung durch eine Polizeiverordnung federführend und ggf. müsste der Städtische Vollzugsdienst die Einhaltung einer Nutzungssatzung oder einer Polizeiverordnung überwachen.
Die Anregung wurde im Hinblick auf das Rauchen bereits mit Gemeinderatsantrag 135/2011 aufgegriffen, dessen Beantwortung durch Referat T erfolgt. Das Garten-Friedhofs-und Forstamt bereitet eine „Satzung für Grün-und Spielflächen“ vor. Das Amt für öffentliche Ordnung wird im Rahmen des Mitzeichnungsverfahrens eine abschließende Stellungnahme zum beabsichtigten Rauchverbot abgeben.
Dem Städtischen Vollzugsdienst obliegt es im Rahmen seiner Tätigkeit örtliche Satzungen durchzusetzen (vgl. § 31 Abs. 1 DVO PolG). Somit könnte ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen durchgesetzt werden.
Im Rahmen der tägliche Streifen werden in den einzelnen Dienstgruppen Schwerpunkte hinsichtlich vorhandener Ordnungsstörungen gesetzt. Dabei werden immer wieder auch Kinderspielplätze aufgesucht, um den ordnungsgemäßen Zustand des Platzes und der Einrichtungen zu überprüfen. Werden bei diesen Kontrollen auch Ordnungsstörungen durch Benutzter festgestellt wird dies durch die Beschäftigten im Städtischen Vollzugsdienst beanstandet.
Die Überwachung eines evtl. Rauchverbots würde eine neue Aufgabe des Städtischen Vollzugsdienstes darstellen. Um einen wirkungsvollen und nachhaltigen Erfolg zu gewährleisten müsste eine dauerhafte, verstärkte Präsenz des Städtischen Vollzugsdienstes auf den Kinderspielplätzen gewährleistet sein. Dafür steht derzeit kein Personal zur Verfügung. Umschichtungen innerhalb des Personals zu Gunsten des Rauchverbots sind möglich gingen aber zu Lasten anderer, ebenso wichtiger Aufgaben des Städtischen Vollzugsdienstes (u. a. Innenstadtkonzept, Schwerpunktmaßnahmen in den Außen-und Innenbezirken).
Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen:
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen:
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/de7bb1b6041fe0eac125796800634116?OpenDocument">GRDrs 1214/2011</a>
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