Bitte um die Einführung einer eindeutigen Regelung bezüglich der Nachtruhe

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Sicherheit, Ordnung
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

79
weniger gut: -278
gut: 79
Meine Stimme: keine
Platz: 
2871
in: 
2013

Vorschlag: Während der Nachtruhezeit (22 – 6 Uhr) ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn erforderlich. Bei allem, was man tut, sollte man daran denken, daß andere beim Schlaf nicht gestört werden. Das heißt, daß nur unumgängliche Wohngeräusche erlaubt sind wie Klospülung, Zubereitung einer Mahlzeit, das Laufenlassen von Wasser, Duschen/Baden, leise Gespräche/Telefonate (so daß nichts nach außen dringt), Heizen, Kühlschrankbetrieb, Schließen bzw. Öffnen der Rolläden/Türen, Schritte usw. (das Tippen auf dem Computer dringt nicht nach außen).

Partys sind anzukündigen und um 22 Uhr zu beenden, wenn sie die Nachbarn stören (vgl. die Website der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg über Nachbarschaftslärm). Die derzeitige Regelung gestattet der Polizei im Prinzip nur gutes Zureden zur Rücksichtnahme. Erst wenn das nichts nützt und die Polizei zum zweiten Mal gerufen wird, droht sie bei Zuwiderhandlung mit der Bezahlung eines dritten Einsatzes. Nachtruhe ist bei diesem Verfahren vor Mitternacht nicht zu bekommen, vorausgesetzt die Bezahlung eines dritten Polizeieinsatzes macht dem Partyveranstalter überhaupt etwas aus. Die Auslegung von § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes, daß das Leiden mehrerer Nachbarn unter dem Partylärm Voraussetzung für ein wirksames Einschreiten der Behörden sei, klingt so, als ob eine Mehrheit (die Partygäste) ein Recht eines einzelnen (auf Nachtruhe) außer Kraft setzen könnte!

Ebenso ist das Duschen/Baden zu unterlassen, falls es die Nachbarn beim Schlafen stören sollte. Für Tonwiedergabegeräte gilt außerhalb der Ruhezeiten Zimmerlautstärke (d. h. sie dürfen außerhalb der Wohnung nicht oder kaum zu hören sein), innerhalb der Ruhezeiten ist ihr Betreiben nur mit Kopfhörer bzw. so leise erlaubt, daß nichts nach außen dringt. Das Betreiben von Staubsaugern, Schreibmaschinen, Nähmaschinen und Waschmaschinen ist selbstverständlich nur außerhalb der Ruhezeiten erlaubt, Heimwerkerarbeiten nur bis 19 Uhr.

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

25 Kommentare lesen

Ein privater Schneeräumdienst sollte erst ab 6 Uhr fahren dürfen und nicht schon um kurz nach 5 Uhr!

Geht noch mehr Egoismus? Ich will mich nicht weiter äußern, denn dann müsste ich ausfällig werden. Es ist unerträglich.

Wie wärs damit aufs Land zu ziehen, oder zumindest an den Stadtrand? Wer in einer Großstadt mit enger Besiedelung lebt muss damit rechnen dass es etwas lauter ist und Partys nicht grundsätzlich, vorallem nicht Freitags und Samstags, um 22 Uhr beendet sind. Rücksichtsnahme, Ankündigungen und das beschränken von längeren Partys auf eine bestimmte Anzahl im Jahr gerne, aber der Vorschlag oben geht deutlich zu weit.

Hinweis der Moderation:
Bitte vermeiden Sie Formulierungen, die als persönlicher Vorwurf oder abwertend verstanden werden können. Hier soll die sachliche Auseinandersetzung im Vordergrund stehen.
Beste Grüße, Volker Vorwerk. (Online-Moderation)

Ein sehr guter Vorschlag! In Zeiten, wo der Grundsatz "Hauptsache ich, was interessieren mich die Rechte anderer" neue Höhen erreicht, sollte die Stadt Stuttgart diesen Bereich auch in ihrer "Lärm- und Emissionsschutz-Verordnung" viel eindeutiger und unmissverständlicher regeln.

Es gibt ausreichend Wohnungen in Stuttgart, die nicht hellhörig sind.
Auch bezweifle ich, daß Sie selbst so geräuscharm leben, wie Sie es Ihren Nachbarn vorschreiben möchten.
Das ist im Grunde nicht möglich.
Zusammenleben erfordert ein bestimmtes Maß an gegenseitiger Toleranz von "Fehlverhalten".

Nicht duschen oder Baden? Das geht wohl ein wenig zu weit. Ich würde gern mal die Nachbarn hören aber der Krach, der als Auswirkung durch die nächtlich eingeschaltete Ampelanlage direkt vor meinem Schlafzimmerfenster entsteht, der ist Erwähnenswert. Bitte um Abschaltung wurde bereits abgelehnt.

Die Umsetzung dieses Vorschlags wäre katastrophal. Ich mag meinen Nachbarn nicht, dann hole ich ab 22:00 Uhr die Polizei (welche vermutlich wichtigeres zu tun hat) wenn er mal eine Party feiert. Sich mit den Nachbarn arrangieren und Verständnis auf beiden Seiten zeigen wäre sicherlich die bessere Lösung.

Wie kommt man auf so ne Idee? Wenn man nachts heim kommt und "stinkt" vom Schaffen soll man ned duschen dürfen? lächerlich.

Aber wir könnten es ja ausbauen. Ab 22 Uhr nur noch zuhause sitzen, still und leise. Schalten wir doch alle Geräte ab. Oder besser, alles aus, dann könnte man auch die lauten Kraftwerke in der Umgebung abstellen ;)

Discos, Kneipen usw am besten um 21 uhr zu, das man nicht nach 22 Uhr heim kommt (es könnte ja laute Schritte sein).

Also echt...

Ich sehe ein das es manchmal mit Nachbarn Probleme gibt. Aber einer Stadt das Leben verbieten ist ja wohl übertrieben.
Vorallem gegen das Aktuelle Konzept für das Nachtleben (Nachtverkehr, Nachtbusse und co)

Bei Gott, ich hoffe dieser Vorschlag bekommt kein Gehör.

Und ich bin sicher, dass die Polizei bei vermehrter Ruhestörung auch mal eindringlicher auf die Störenfriede einredet, im Gegensatz zu Ihrer Schilderung.

Es gibt ein Gerichtsurteil, das Duschen während der Nachtruhe untersagt. Mich persönlich stört es nicht. Mein Vorschlag ist eine Zusammenfassung auf der Basis von Nachbarrechts- und Mietrechtsbüchern.

Hallo,

also das ist ja wirklich ein weltfremder Vorschlag. Sicher, jeder von uns hat oder hatte Nachbarn die keine Gefühl für die eigene Lautstärke haben. Aber diese Verbotsrhetorik geht zu weit. Wir wohnen hier in der Stadt und nicht beim betreuten Wohnen. Oft hilft auch eine vernünftige Gesprächsatmosphere innerhalb der Hausgemeinschaft. Oder wenn es zu laut wird (und 2400 deutlich überschritten ist), dann klingelt man halt kurz oder ruft an. Das regelt die Sache in der Regel.
Tippen nur bei geschlossenen Fenster? Klingt ehr nach Satire !

Eine vernünftige Gesprächsatmosphäre gibt es nicht einmal hier im Online-Dialog: Wenn jemand schlafen will, wird das als egoistischer gewertet, als wenn jemand Partylärm während der Nachtruhe machen will. Es ist nicht einmal klar, ob die Kritiker des Vorschlags auseinanderhalten konnten, was nun während der Nachtruhe erlaubt sein soll und was nicht. Auch scheinen sie keine Vorstellung davon zu haben, was es heißt, mitten in der Nacht aus dem Schlaf gerissen zu werden. Deshalb noch eine Anmerkung aus dem Nachbarrecht: Es gibt kein Recht auf Lärm.

Das ist eine Frage des Miteinanders und nicht des städtischen Haushalts. Oropax hilft manchmal eben so wie ein klärendes Gespräch - und klar, der Vorschlag wegzuziehen ist blöde, aber wenn ich in einem 10-Parteien-Haus lebe und mich das alles so sehr stört..

Ein lustiger Thread...und tatsächlich wenig relevant für den Stadthaushalt.

Aber dennoch:
Nutzer36021, wären Sie so freundlich und würden wohl das Gericht und das Aktenzeichen des von Ihnen behaupteten Gerichtsurteils nennen? Aber bitte nur für den Fall, daß es aus diesem Jahrtausend stammt und von allgemeiner Gültigkeit ist.

Ich denke, 3 Dinge dürften unbestritten sein:
1.
Es gibt bereits gesetzliche und vertragliche Regelungen dazu, wie wir miteinander umgehen sollten.

2.
Der obige Vorschlag ist in Tonalität und Inhalt...liebevoll formuliert...unangebracht.

3.
Wir alle - ob Partymacher oder Nachtruhedurchsetzer - sollten uns wieder ein bißchen mehr daran erinnern, wie man miteinander umgeht. Rücksichtslosigkeit und Egoismus in Bezug auf die eigenen Interessen sind eben keine guten Begleiter in einer Gemeinschaft. Und die ist in einer Stadt enger als irgendwo sonst.
Verständnis und entspannter Umgang miteinander sind ganz sicher zielführender als Verbote.

Im Übrigen stimme ich Liamara hier vollkommen zu.

Gute Nacht :-)

Zu dem Thema "Nachts Duschen/Baden" gibt es mehrere Urteile. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (5 Ss (Owi) 411/90 - (Owi) 181/90 I) hatte bspw. entschieden, dass nachts einschließlich der vorbereitenden und der abschließenden Tätigkeiten wie Ein- und Ablaufenlassen des Badewassers 30 Minuten angemessen sind. Dauerduschen - drei Stunden lang - hielt das Oberlandesgericht Düsseldorf dagegen für unzulässig. Bei den Wasserpreisen - gerade in Stuttgart - glaube ich aber kaum das jemand 3 Stunden nachts unter der Dusche steht.

@ Zizze

Ja, Sie haben Recht - ab 3h lohnt sich das Baden :-))

Ich habe geahnt, daß jemand dieses Urteil anführen wird. Es ist aus dem Jahre 1991 und bezieht sich auf einen Fall, in dessen Urteilsbegründung u.a. steht:
"Die Feststellungen belegen entgegen der Annahme des Amtsgerichts nicht ein fahrlässiges, sondern vielmehr ein vorsätzliches Tun des Betroffenen zu allen Tatzeiten. Der Betroffene war sich bewusst, dass er durch das lang anhaltende nächtliche Duschen jeweils Geräusche verursachte, durch die andere Hausbewohner in ihrer Nachtruhe gestört werden konnten."

Hier geht's aber nicht um 3h Dauerduschen. Hier geht's um's Prinzip:
Soll die Stadt die Menschen zu gegenseitiger Rücksichtnahme zwingen oder nicht?

Der Vorschlagende behauptet, hier aus einschlägiger Mietrechtsliteratur zu zitieren.
Bereits vor 25 Jahren wurde dort (z.B. Sternel 1989, Futter/Blank 1988) dargetan, daß ein nächtliches Duschverbot nicht mehr zeitgemäß ist.

Kleiner Exkurs zum Schluß:
Im Az. 34 C 262/96 hat das AG Wuppertal 1997 entschieden, daß die Geräusche, die beim Urinieren im Stehen entstehen können, auch in einem hellhörigen Haus kein Grund für eine Unterlassungs- oder Schadenersatzklage sind.

Die Diskussion wäre überflüssig, wenn sich jeder an die Grundregeln des menschlichen Zusammenlebens halten würde.

@grandnagus: habe mir den genauen Fall nicht angeschaut, habe nur ein urteil zum Dauerduschen gesucht und das ist wohl das bekannteste. Das jemand heute noch mutwillig die Dusche laufen lässt um seinen Nachbarn eins aus zu wischen kommt wohl eher nicht mehr vor. Ich stimme ihnen auch voll zu, dass das Dauerduschen hier nicht das Problem ist und halte ebenso die Urteile dazu für nicht mehr aktuell. Ich finde es ist in dem Bereich des nachbarschaftlichen Zusammenlebens schon genug reglementiert und halte auch die Stadt für diese Gesetzt als nicht zuständig.

Ich bin schon etwas gereift, aber nicht altertümlich. Es ist schon interessant, wie sich die Ansichten zum Miteinander verändert haben. Ich kenne noch die Zeiten, als der Feierabend zum Ausruhen und Krafttanken, zur kulturellen Weiterentwicklung und auch zum geselligen Miteinader geeignet war. Es ist schon sehr laut geworden auf den Straßen, in und um die Autos, vor den Kneippen und Supermärkten, in den Jugendzimmern mit den unheimlich starken Musikanlagen und bei Geburtstagsfeten. Ich weiß, dass ich die Uhr nicht zurück drehen kann, aber vielleicht besinnt man sich einfach mal darauf, dass nicht alle Menschen immer und überall laut sein müssen, um glücklich sein zu können. Warum gehen heute so viele Menschen zu Exerzitien in Christliche oder Buddhistische Klöster, um wieder zu sich zu finden? Es ist schön, wenn wir Menschen kommunikativ sind und uns miteinander freuen, aber muss es immer und überall laut sein. Liegt da unsere Lebenserfüllung?
Übrigens ist dafür nicht der Gemeinderat zuständig. Das ist unsere Aufgabe, friedlich und sozial miteinander zu leben. Es gibt schon Regeln, die das friedliche Miteinander fördern sollen. Man muss nur wollen. Aber beide Seiten!

Zusammenhang mit Haushalt?

bellum omnium contra omnes !

Ich meine, dass die Aufregung über diesen Vorschlag reichlich übertrieben ist. In diesem Forum habe ich schon viel über Verkehrslärm, Laubbläserlärm, etc. gelesen, wodurch sich viele Bürger belästigt fühlen.
Dass Lärm stressauslösend wirkt und langfristig damit gesundheitsschädigend ist, dürfte allgemein bekannt sein. Deshalb wundert mich sehr, warum in breiter Front Lärm durch Verkehr, ... abgelehnt wird, jedoch jeder für sich selbst das Recht einfordert, zu jeder Tages- und Nachtzeit Lärm verursachen zu dürfen.

@Nutzer36021
Sie sprechen mir aus der Seele!
@manfred1z
Ich frage mich, wer egoistisch ist - wer nachts um halb 2 bei offener Balkontür so laut Musik laufen lässt, dass es noch in 2 anderen Straßen zu hören ist (das ist k e i n e Übertreibung, sondern kommt hier so immer wieder vor und zwar von keinen unmittelbaren Nachbarn! - fragen Sie mal die Polizei in Zuffenhausen) oder die Leute, die in Ruhe schlafen wollen. Und zum Thema, den Verursachern gut zuzureden: Da wird man nur ausgelacht, wenn man keine Polizeiuniform anhat, sogar wenn man höflich bittet!
@Vaihinger
Wie wär es, wenn die Leute die nachts Party machen wollen, aufs Land ziehen. Was ist denn Demokratie, wenn hundert auf einen Rücksicht nehmen müssen oder umgekehrt?
@Faulpelz (27.02. und 28.03.)
Absolut!

@DQSBC:Genau!