S21 stoppen und aussteigen!

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

269
weniger gut: -109
gut: 269
Meine Stimme: keine
Platz: 
118
in: 
2011

Heute, 22.07.11 wurden die geheimen Papiere der Bahn bekannt, damit ist offensichtlich , dass S21 viel teurer wird, als die Bahn es je zugegeben hat.
Ohnehin ist dieses Projekt sein Geld nicht wert und würde unsere Stadt über Jahrzehnte ruinieren.
Wie nützlich wäre es für den Haushalt unserer Stadtm auf S21 zu verzichten.
Uns Stuttgarterh ist der Kopfbahnhof sowieso lieber!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
An der Position der Stadt zum Bahnprojekt Stuttgart 21 hat sich nichts geändert. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung von Stadt und Land haben sich in der Volksabstimmung zu S21 für das Projekt ausgesprochen. Gemeinderat und Verwaltung halten daher weiterhin an der Umsetzung des Projekts und der vertraglich vereinbarten städtischen Beteiligung fest. Die finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an den Projektkosten wurde bereits mehrfach dargelegt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen des „Bürgerhaushalts“ beziehen sich zahlreiche Vorschläge unter den ersten 121 (vgl. Vorschläge auf Rang 12, 24, 31, 50, 52, 118) auf die Beendigung des Projekts „Stuttgart 21“ oder der finanziellen Beteiligung der Stadt an diesem Projekt, das im Wesentlichen den Umbau des Hauptbahnhofs und die Umgestaltung der Zu-und Ablaufstrecken umfasst. Alle diese Vorschläge können aus zwingenden rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden.
Die Stadt kann nicht selbst über die Fortführung des Projekts „Stuttgart 21“ entscheiden, da sie nicht Bauherrin ist. Bauherrin sind allein die Unternehmen der Deutschen Bahn. Die Bahn hat das Recht zu bauen. Dieses Recht wurde mehrfach gerichtlich bestätigt.
Der Gemeinderat hat mehrfach mit großer Mehrheit zum Ausdruck gebracht, dass er das Projekt Stuttgart 21 verwirklicht sehen möchte. Auf dieser Grundlage hat die Stadt sich vertraglich verpflichtet, einen bestimmten Teil der Projektkosten zu tragen. Verträge müssen eingehalten werden, wenn sie nicht auf rechtlich erlaubtem Weg beendet werden können. Dies ist ein elementarer Grundpfeiler unseres Rechtsstaats. Die Kündigung eines Vertrages ist nur zulässig, wenn dafür ein gesetzlich oder vertraglich vorgesehener Kündigungsgrund gegeben ist; der politische Wille zur Kündigung allein genügt nicht.
Eine Beendigung der Projektverträge zu Stuttgart 21 ist jedenfalls derzeit auf legalem Weg nicht möglich. Insbesondere haben die Projektpartner kein Recht zur Kündigung.
Wenn die Projektpartner bis zum 31.12.2009 anhand einer aktualisierten Kostenschätzung festgestellt hätten, dass die Kosten des Projekts mehr als 4,526 Mrd. €uro betragen, hätte der Finanzierungsvertrag vom 02.04.2009 eine Ausstiegsmöglichkeit geboten. Dieser Fall ist nicht eingetreten. Es spielte keine Rolle, ob eine Kostensteigerung über diese Obergrenze hinaus erwartet, erhofft oder befürchtet werden konnte; nach dem Finanzierungsvertrag war vielmehr entscheidend, dass bis zum Ende des Jahres 2009 keine entsprechenden geprüften und unstreitigen Fakten vorlagen.
Der Entwurf eines „S 21 -Kündigungsgesetzes“ will in § 1 die Landesregierung verpflichten, „Kündigungsrechte… auszuüben“. Damit wird bei flüchtigem Lesen der Eindruck erweckt, als bestünden solche Kündigungsrechte. Davon geht aber nicht einmal die Landesregierung selbst aus, sonst hätte es „die gegebenen Kündigungsrechte“ o.ä. heißen müssen. Dies wird durch die Gesetzesbegründung bestätigt. Dort wird näher ausgeführt, dass die Landesregierung davon ausgeht, in Zukunft werde mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Kündigungsrecht entstehen, weil die Baukosten über 4,526 Mrd € hinaus steigen und niemand bereit ist, die Mehrkosten zu übernehmen. Ob dieser Fall eintritt, kann derzeit niemand vorhersagen, schon gar nicht, wann er vielleicht eintritt. Es ist auch nicht sicher, ob in dieser Situation tatsächlich ein Kündigungsrecht entsteht, wie es die Landesregierung im Gesetzentwurf skizziert.