Stellungnahme der Verwaltung:
In der Vereinbarung über die Beteiligung der Stadt Stuttgart an der Vorfinanzierung von Stuttgart 21 aus dem Jahr 2001 ist vorgesehen, dass die Bahn die freiwerdenden Grundstücke am 31.12.2010 an die LHS übergibt. Als Zahlungszeitpunkt wurde der 28.12.2001 vereinbart. Der damals auf den 31.12.2010 ermittelte Kaufpreis der Grundstücke wurde marktgerecht auf den Zahlungszeitpunkt 28.12.2001 abgezinst, so dass die fehlende Verwertbarkeit der Flächen und der Zinsgewinn der Bahn bis 31.12.2010 entsprechend beim Kaufpreis berücksichtigt wurden.
Nach dem o.g. Vertrag über den Erwerb Grundstücke hätte die Deutsche Bahn AG die Flächen im Wesentlichen bis spätestens 31.12.2010 der Stadt übergeben oder Verzugszinsen zahlen müssen. Aufgrund des verzögerten Baubeginns sind die vereinbarten Termine für die Übergabe nicht zu halten. Die anfallenden Verzugszinsen sind in der Wirtschaftlichkeitsrechnung nicht enthalten. Nachdem die Deutsche Bahn AG sich bereit erklärt hat, den Überschuss aus der Wirtschaftlichkeitsrechnung zur Finanzierung des Kostensteigerungsrisikos einzusetzen, ist es sachgerecht, wenn die Landeshauptstadt Stuttgart auf die Verzugszinsen bis zum 31.12.2020 verzichtet. Dies wurde vom Gemeinderat so beschlossen (GRDrs 790/2007).
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat nach einer Besichtigung durch die Schulbaukommission im Oktober 2009 festgestellt, dass das aus dem Jahr 1908 stammende Schulgebäude der Neckar-Realschule, Willy-Brandt-Str. 4, wegen baulich-funktionaler Mängel und wegen fehlender Erweiterungsmöglichkeiten aufgegeben werden kann. Um der Neckar-Realschule die notwendigen Räume für eine 2-zügige Realschule zur Verfügung zu stellen und einen modernen Unterricht zu gewährleisten, wären Umbau-und Erweiterungsmaßnahmen notwendig geworden, die am Standort nicht zu realisieren waren. Außerdem geht die langfristige gesamtstädtische Schulentwicklungsplanung von einer steigenden Nachfrage nach Realschulplätzen bzw. zunehmenden Klassenzahlen bei den Realschulen aus. Unter Berücksichtigung dieser Punkte ist der Neubau unabhängig von Stuttgart 21 dringend erforderlich und sinnvoll.
Die Stadt hat mögliche vertragliche und gesetzliche Ansprüche auf Kostenübernahme durch die Bahn für den Neubau der Neckarrealschule geprüft und hält diese für nicht gegeben. Die Bahn wäre am alten Standort lediglich zu gewissen Lärmschutzmaßnahmen verpflichtet gewesen.
Auf Grund der zwischenzeitlich abgeschlossenen Kreuzungsvereinbarung für die Maßnahme „Heilbronner Str.“ hat die SSB keine Lasten aus dieser S 21-Folge-maßnahme zu tragen. Die Verhandlungen über die Kreuzungsvereinbarung zur Haltestelle „Staatsgalerie“ sind noch nicht abgeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass auch hier keine Belastungen für die SSB entstehen.
Es sind somit keine für die Stadt Stuttgart nachteiligen Verträge abgeschlossen worden.
Kommentare