Umsetzung:
Das Amt für Liegenschaften und Wohnen hat ein externes Gutachten erstellen lassen, das den Sanierungsbedarf der Stuttgarter Feuerwachen ermittelte. Das Sanierungskonzept soll in naher Zukunft umgesetzt werden.
Ergebnis Haushaltsberatungen:
Das Budget für die Branddirektion wurde im Doppelhaushalt 2012/2013 um insgesamt 170.000 € aufgestockt, unter anderem für die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung.
Außerdem erhält die Branddirektion 16 neue Stellen. Hierfür hat der Gemeinderat rund 800.000 € zur Verfügung gestellt. Im Vorgriff auf den Haushalt 2012 erhielt die Branddirektion bereits in 2011 sieben weitere Stellen (dies entspricht 350.000 €). Für die neuen Einsatzkräfte hat der Gemeinderat weitere 50.000 € für die Beschaffung neuer Dienst- und Schutzkleidung beschlossen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 3 Absatz 1 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat jede Gemeinde auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Feuerwehr ist ein Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen und in regelmäßigen Abständen fortzuführen. Mit seinem Beschluss vom 27. Juli 2011 hat der Gemeinderat dem aktuellen risiko-und bedarfsorientierten Feuerwehrbedarfsplan vom 11. Juli 2011 satzungsgemäß zugestimmt (GRDrs 621/2011) und damit abschließend die grundlegenden Festlegungen zum Sicherheitsniveau sowie zur notwendigen Dimensionierung der Feuerwehr Stuttgart (Personal, Feuerwehrtechnik und Feuerwehreinrichtungen) unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit getroffen.
Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung nunmehr die noch erforderlichen Sachbeschlüsse für eine auch in Zukunft leistungsfähige Feuerwehr vorbereiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen. Der Feuerwehrbedarfsplan weist darauf hin, dass das einsatztaktische Gesamtkonzept der Feuerwehr Stuttgart auf einer engen Zusammenarbeit zwischen Berufs-und Freiwilliger Feuerwehr basiert und die Freiwillige Feuerwehr insbesondere dann zum Einsatz kommt, wenn sie schneller, spezieller oder verstärkend wirken kann. Der Begriff der Leistungsfähigkeit bezieht sich daher sowohl auf den hauptamtlichen als auch auf den ehrenamtlichen Bereich der Feuerwehr.
Investitionen im Personalbereich
Der Gemeinderat hat den durch die Firma RINKE im Plausibilitätsgutachten zum Feuerwehrbedarfsplan bestätigten Personalmehrbedarf von insgesamt 14 Stellen mit Beschluss vom 27. Juli 2011 (GRDrs 621/2011) bereits grundsätzlich anerkannt. Es handelt sich um 11 Stellen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst der Feuerwachen sowie 3 Stellen im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst im Bereich der Fachabteilungen. Über diese Stellenschaffungen wird im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012/ 2013 entschieden. Darüber hinaus besteht ein weiterer Stellenmehrbedarf von bis zu 6 Stellen im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst der Fachabteilungen, über den im Rahmen der Beratungen des Doppelhaushalts 2014/2015 zu entscheiden ist.
Investitionen im Bereich der Feuerwehrtechnik
Hinsichtlich des Beschaffungsbedarfs von kommunalen Feuerwehrfahrzeugen und -geräten inklusive der Nachrüstung sämtlicher Fahrzeuge und stationärer Einrichtungen der Feuerwehr mit digitalem Funk wurde mit dem Gemeinderat bereits im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2008/2009 ein mittelfristiges Investitionsprogramm bis zum Jahr 2015 abgestimmt. Das Investitionsvolumen des 8-Jahre-Programms beläuft sich auf insgesamt 16 Millionen €. Zum Doppelhaushalt 2016/2017 bedarf es einer Fortschreibung dieser Investitionsplanung.
Investitionen im Bereich der Liegenschaften der Feuerwehr
Das Amt für Liegenschaften und Wohnen hat im Zuge der Zentralisierung des Immobilienmanagements die Verwaltung der Liegenschaften der Feuerwehr im Jahr 2007 übernommen und verschiedene Gutachten zur Sanierung und Neustrukturierung der Feuerwachen der Berufsfeuerwehr in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat mit Beschlussvorlage 375/2011 (Beschlussfassung im GR am 06.10.11) vorgestellt. Für die Feuer-und Rettungswache 5 empfiehlt die Verwaltung einen Neubau auf dem Grundstück Sigmaringer Str. 125. Zur Durchplanung des Vorhabens bis zum vorgesehenen Baubeginn Anfang 2014 werden von der Verwaltung Planungsmittel in Höhe von rund 1,4 Mio. € zur Aufnahme in den Doppelhaushalt 2012/2013 angemeldet. Die Feuerwachen 1 – 4 sollen entsprechend der gutachterlichen Empfehlung in ihrer Grundstruktur erhalten und nach Fertigstellung des Neubaus der Feuer-und Rettungswache 5 ab Mitte 2015 stufenweise bis 2024 saniert werden. Der Kostenaufwand hierfür wird auf insgesamt rund 24 Mio. € geschätzt.
Auf der mit dem Gemeinderat vor Jahren abgestimmten Prioritätenliste für den Neubau von Feuerwehrhäusern für die Freiwillige Feuerwehr Stuttgart sind noch drei Vorhaben abzuarbeiten. Nachdem die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, kann bei entsprechender Mittelbereitstellung mit dem Neubau des Feuerwehrhauses für die FF-Abteilung Stammheim im Herbst 2012 begonnen werden. Zur Realisierung der vorgesehenen Erweiterungen an den Feuerwehrhäusern der FF-Abteilungen Münster und Hedelfingen in den nächsten Doppelhaushalten werden die erforderlichen Planungsmittel benötigt. Über die Einstellung der Investitions-und Planungsmittel ist im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012/2013 zu entscheiden.
Fazit
Die auf der Grundlage der Feuerwehrbedarfsplanung eingeleiteten Investitionsmaßnahmen sind im Hinblick auf eine auch in Zukunft leistungsfähige Feuerwehr zielführend. Wünschenswert wäre allerdings, wenn auch die Budgetvorgaben im Ergebnishaushalt zur Vermeidung einer drohenden Unterdeckung der allgemeinen Entwicklung angepasst werden würden.
Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen:
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen:
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/1a2bf199b3744c09c125796800634059?OpenDocument">GRDrs 1180/2011</a>
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