Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung unterhält zirka 450 Spiel-und 123 Bolzplätze. Alle Spielplätze sind mit einem oder mehreren Abfallbehältern ausgestattet. Diese werden vom Garten-, Friedhofs-und Forstamt mindestens einmal wöchentlich geleert. Gleichzeitig werden die Umgebungsflächen des Spielbereichs gereinigt und auf Unfallgefahren untersucht. Bei Brennpunkten wird die Reinigungsfrequenz erhöht und bei besonderem Bedarf auch größere Müllcontainer installiert. Eine weitere Verdichtung des Angebots an Abfallbehälter würde keine spürbare Verbesserung erzielen. Eine besondere Situation stellt das Verrichten der Notdurft dar. Dies tritt vor allem da auf, wo gruppenweise größere Mengen an Getränken konsumiert werden. Diese Nutzergruppen sind meist nicht zu bewegen, öffentliche Bezahltoiletten zu benutzen. Hier ist eher ein Verhaltensproblem zu sehen, das mit dem Aufstellen von WC`s nicht gelöst werden kann. Die Installation von WC`s ist nur möglich, wo die Größe der Spielfläche dies gestattet und wo Zu-und Abwasserleitungen vorhanden sind. Die Investitionskosten einer Toilette und deren Unterhaltungsaufwand würden die laufenden Kosten für Spielflächen erheblich ansteigen lassen. In Grünflächen werden zz. zirka 15 Toilettenanlagen betrieben.
Kosten und Finanzierung
Bau einer Toilettenanlage ab 50.000 € und mehr, je nach Ausstattung. Jährliche Unterhaltung pro Einrichtung je nach Aufwand zwischen 10.000 € und 20.000 €.
Vorschlag der Verwaltung
Eine weitere Verdichtung des Angebots an Abfallbehälter würde keine spürbare Verbesserung des Sauberkeitszustandes erzielen. Daher empfiehlt das Garten-, Friedhofs-und Forstamt es grundsätzlich bei der bestehenden Anzahl von Abfallbehältern zu belassen. Die Ausstattung der Spielflächen wird jährlich im Rahmen der Spielplatzbegehungen überprüft und bei Bedarf ergänzt.
Die Investitionen für Toilettenanlagen sind außerordentlich hoch. In seltenen Fällen kann die Installation einer WC-Anlage gerechtfertigt sein, insbesondere bei größeren Jugend-und Trendsportanlagen, die Nutzer aus entfernten Wohngebieten anziehen. Im Rahmen der 60 € /qm Standardbegrenzung für die Ausstattung von Spielflächen und ohne zusätzliche Unterhaltungsmittel können jedoch keine Toilettenanlagen installiert werden.
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