Alle RentnerInnen mit Erwerbsminderung werden berechtigt, das Jahresticket für Senioren ohne Alterseinschränkung zu beantragen. Gegenwärtig ist dies erst ab 60 Jahren möglich.
Sozialer Aspekt: Es handelt sich wie bei AltersrentnerInnen ab 60 jahren um Personen, welche in der Regel ausschließlich vom Rentenbezug leben. Leider ist aber die Rente der erwerbsgeminderten Personen deutlich niedriger!
Rechtlicher Aspekt: Bisherige Regelung erst ab 60 ist in juristischer Hinsicht fragwürdig, da es sich um eine willkürliche und letztlich nicht begründbare Altersgrenze handeln dürfte. Aus gutem Grund hat die Deutsche Bahn AG ihr BahnCard-Angebot bereits ohne Altersbegrenzung ermäßigt.
Marketing- und Umweltaspekt: Es gibt keinen nachhaltig begründbaren Aspekt, die EM-RentnerInnen als Zielgruppe auszuschließen.
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