Der Schulhausmeister, die Schulhausmeisterin sind nicht nur dafür zuständig, dass die Schultüren auf- und zugeschlossen werden und kleine Reparaturen sofort durchgeführt werden. Sie sind außerdem erste Ansprechpartner für Lieferanten, für Handwerker, für das Reinigungspersonal. Und sie sind auch diejenigen, die schulfremde Personen vom Schulgelände verweisen können. Das aber geht nur dann, wenn sie tatsächlich vor Ort sind, und als StammhausmeisterIn sowohl SchülerInnen als auch LehrerInnen und weiteres Personal kennen. Gerade dadurch, dass immer mehr Kinder und Jugendliche immer mehr Zeit an den Schulen verbringen, ist es auch notwendig, dass der Schulhausmeister bzw. die Schulhausmeisterin als Ansprechpartner vor Ort ist. Um die Schulen für Vereine und Elternaktivitäten zu öffnen, ist auch eine verlässliche Spätbetreuung durch ortskundiges Personal notwendig.
Wir fordern eine deutliche Aufstockung der Schulhausmeister-Stellen, so dass die verlässliche Anwesenheit garantiert ist.
GEB Schulen
Schulhausmeisterstellen schaffen
Platz:
150
in:
2015
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