Umsetzung:
Stand Dezember 2017:
Diese Anregungen der Bezirksbeiräte sind sorgffältig geprüft worden. Der Grünpfeil darf nur eingesetzt werden, wenn unter Wahrung der Sorgfaltspflichten des Fahrzeugführers ein gefahr- und behinderungsfreies Rechtsabbiegen gewährleistet werden kann. Dementsprechend verbietet die StVO den Einsatz des Grünpfeils in einer Auflistung von bestimmten Sachverhalten, welche ihn in Stuttgart weitgehend ausschließen. Zusätzlich bestehen Ausschlussgründe, die als Empfehlungen von der Bundesanstalt für Straßenwesen von der Straßenverkehrsbehörde ebenfalls zu beachten sind. Er darf auch nicht zu unerwünschten Verkehrsverlagerungen führen Deshalb gibt es in Stuttgart nur ca. 20 Grünpfeile.
Stand 2016:
Im laufenden Jahr wurden mehrere Signalregelungen überprüft mit dem Ergebnis, dass bei keiner der Grüne Pfeil eingeführt werden kann.
Ergebnis Haushaltsberatungen:
Die Prüfung, ob an einem Verkehrsknoten mit Ampelsteuerung ein Grüner Pfeil angebracht werden kann, ist laufendes Geschäft der Verwaltung. Jeder eingehende Antrag wird geprüft.
Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen:
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen:
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