Ehrenamtskarte für Stuttgart

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Zusätzliche Themen
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

388
weniger gut: -79
gut: 388
Meine Stimme: keine
Platz: 
485
in: 
2015

Das Ehrenamt ist eine althergebrachte Form alternativer Bürgerschaftsbeteiligung. Im Ehrenamt (oder auch Freiwilligendienst) werden in Deutschland mehr Arbeitsstunden erbracht als bei der Verdienstarbeit. Es kann also mit Fug und Recht festgestellt werden, dass unsere Gesellschaft und damit auch unser Wohlstand ohne das Ehrenamt nicht in derzeitiger Form existenzfähig wäre.

Hierfür gebührt dem Ehrenamt Anerkennung, welche über die üblichen Dankesworte und wohlfeilen Urkunden sowie Orden hinausreicht. Da häufig der zeitliche Aufwand eines Ehrenamtes auch mit erheblichem finanziellem Verzicht oder Einsatz verbunden ist, wird hiermit vorgeschlagen, dass die Stadt Stuttgart ehrenamtliche Tätigkeiten dadurch belohnt, dass sie (wie in anderen Städten bereits eingeführt) eine Ehrenamtskarte herausgibt, mit welcher einerseits ein kostenloser Eintritt in städtische Einrichtungen möglich ist und welche andererseits als Fahrausweis zur Nutzung von Fahrzeugen der SSB (als städtischem Unternehmen) dient.

Kommentare

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schwierig! wo liegt denn die Bemessung, wie groß die Leistung des Ehrenamts ist, damit der Schaden durch kostenlose Nutzungen nicht größer als der Einsatz wird? Ich bin selbst ehrenamtlich tätig, würde aber niemals auf die Idee kommen, dafür Geld bzw. geldwerte Vorteile zu fordern. Dann habe ich mit Ehrenamt die falsche Wahl getroffen und sollte mir einen sozial engagierten Job o.ä. suchen.

Das sehe ich auch so. Es ist doch gerade der Sinn des Ehrenamtes, dass man etwas unentgeltlich tut. Nicht, dass ich mich nicht freue über jeden, der sich engagiert - aber ich erwarte schon, dass derjenige das aus intrinsischer Motivation heraus tut und nicht, um einen geldwerten Vorteil zu erlangen.

Ehrenamtliches Engagement ist eine prima Sache und gibt den Menschen auch immer etwas. Keine Frage! Ehrenamt kann aber, insbesondere dann, wenn es mit verantwortlicher Funktion (Vorstand etc.) verbunden ist, schnell zum zeitlichen Umfang einer Teilzeit- oder sogar Vollzeitstelle werden. Vielen Menschen ist gar nicht bewusst, welch zeitlicher und/oder auch finanzieller Einsatz oft dahinter steckt. Bei dem Vorschlag der Ehrenamtskarte geht es ausschließlich um eine gewisse Wertschätzung der ehrenamtlichen Arbeit und nicht um einen finanziellen Gewinn. Alle Aktive, die ich bislang kennengelernt habe, würde das auch ablehnen. Ich schreibe das als hauptamtliche Mitarbeiterin eines Vereins mit einem ehrenamtlichen Vorstand und vielen Jahren Erfahrung in der Vereinsarbeit. In vielen anderen Bundesländern wurden bereits Ehrenamtskarten eingeführt. Sie gelten in der Regel für Personen, die eine bestimmte Anzahl von Jahren aktive Tätigkeit insbesondere in Funktion nachweisen können und sind zeitlich begrenzt. Alles andere wäre sicher auch nicht in Ordnung. Infos sind z. B. unter http://www.ehrensache.nrw.de/faq/ oder auch http://www.freiwilligenserver.de/index.cfm?uuid=CCCDE3189658497DB48D0EC3... zu finden.

Stimme der NABU-AutorIn voll zu. Auch ich bin seit vielen Jahren ehrenamtlich im Einsatz und seit knapp zwei Jahren auch in verantwortlicher Position als stv. BGB-Vorstand. Im Laufe der Jahre hat sich diese Tätigkeit, die mir großen Spaß macht und bei deren Ausübung ich viel gelernt habe, quasi zu einem Zweitjob entwickelt, den ich gänzlich - z. B. ohne Abrechnung irgendwelcher Fahrtkosten, was mir ja zustehen würde - unentgeltlich leiste, ebenso wie auch meine KollegInnen. Und es fallen in der Tat noch eine ganze Menge Nebenkosten zusätzlich an, die ich zwar abrechnen könnte und dürfte, aber dafür gar nicht mehr die Zeit dazu finde ... Da es für die "gute Sache" ist, läuft das alles eben unter meinen persönlichen Ausgaben so mit. Insofern würde ich mich daher schon freuen, eine Anerkennung in Form einer Ehrenamtskarte zu bekommen, die ich dann wenigstens ohne einen weiteren zusätzlichen Zeitaufwand, wie das z. B. bei Abrechnungen der Fall ist, nützen könnte. Sicher gibt es auch in diesem Bereich (wo nicht ...?!) das eine oder andere "Schwarze Schaf", aber deren Anzahl halte ich - speziell im Ehrenamt - doch für eher sehr begrenzt.

Das Ehrenamt darf nicht dazu führen, dass man sich irgendwelche Vorteile sichert.
Wer bewertet dann eigentlich, ab wann eine ehrenamtliche Tätigkeit als solche anerkannt wird? An welche städtischen Einrichtungen haben Sie denn da gedacht? Museen, öffentliche Bäder? Das bringt einen immensen bürokratischen Aufwand mit sich, der aus meiner Sicht unvertretbar ist.

Die Frage ist ja, wie der Aufwand für das Ehrenamt bemessen werden soll bzw. ab welchem Einsatz die Ehrenamtskarte vergeben werden soll. Ich denke, der bürokratische Aufwand ist hierfür viel zu hoch, außerdem dürfte die Aussicht auf finanzielle Vorteile dem Mißbrauch Tür und Tor öffnen.

...ist doch schon längst überfällig, dass Engagement auch gewürdigt wird!

wer wieviel Ehrenamt leistet ist nicht kontrollierbar. Mir würde es schon reichen, wenn Ehrenämter anerkannt würden und nicht dauernd erschwert würden. Die Auflagen (z.B. Hygiene - Zutatenliste bei selbstgebackenen Kuchen oder Marmeladen zum Fest, genaue Auflagen zum "Stand", Kosten für Weihnachtsmusik im Hintergrund .........) können einem jedes Ehrenamt vermiesen und bevor der Verantwortliche persönlich haften muss, wird ein Fest/Straßenfest/Hocketse ... eben abgesagt. Lasst uns weiterhin unsere Kultur pflegen und bedenkt - Leben ist lebensgefährlich, sollte aber wenigstens Spass machen. Auflagen müssen sein, aber bitte nicht alles muss reglementiert werden.

Ich bin ehrenamtlich in der Flüchtlingsbetreuung tätig. Regelmäßig einmal pro Woche für zwei Stunden. Ansonsten bei anfallendem Bedarf. Der finanzielle Aufwand ist für mich tragbar. Aber für Menschen, deren wirtschaftliche Situation nicht so rosig aussieht, sind z.B. entstehende Fahrkosten eine Belastung. Hier sollte grundsätzlich von der jeweiligen Einrichtung eine unkomplizierte Erstattung möglich sein. Somit wäre auch Vorteilsnahme ausgeschlossen.