Beim Parkraummanagement erhält bisher nur einen Bewohnerparkausweis, wer keinen Stellplatz hat. Dies ist eine Sonderregelung in Stuttgart. Damit sollten Garagenbesitzer „überzeugt“ werden, ihre Garage nicht mehr als Rumpelkammer zu nutzen. In meinem Wohnumfeld wurde bisher noch keine Garage geräumt ...
Die Straßenverkehrsordnung kennt diese Vorgabe allerdings nicht. In der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift ist festgelegt:
„Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen.“
Daran sollte sich die Stadt Stuttgart auch halten und Stellplatzinhabern den Parkausweis ausstellen, wenn sie es wollen. Die bestehende Ungleichbehandlung sollte abgestellt werden.
Denn mit der aktuellen Handhabung sind ehrliche Stellplatzinhaber doppelt gestraft – sie zahlen zum Teil hohe Mieten für ihren Parkplatz und müssen zusätzlich bezahlen, wenn sie tagsüber im Quartier parken wollen - alle Wege lassen sich nicht zu Fuß erledigen.
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