Es ist wichtig, den Deutschunterricht für Flüchtlinge, wie im Antrag 10918 gefordert, zu sichern. Der Bund hat zwar den Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge erleichtert, die Bundes-Integrationskurse aber bisher nicht für diese Zielgruppe geöffnet. Daher bietet Stuttgart Flüchtlingen die Möglichkeit, freiwillig an den kommunal geförderten Deutschkursen teilzunehmen. Zum einen fördert es das friedliche Zusammenleben im Stadtteil, wenn sich die Flüchtlinge im Alltag verständigen können. Zum anderen ist eine Arbeitsaufnahme ohne Deutsch kaum möglich. Auch für die Teilnahme an berufsorientierten Sprachkursen oder als Voraussetzung für ein Bleiberecht benötigen Flüchtlinge Grundkenntnisse in Deutsch.
Über die Clearingstelle sprachliche Integration erhalten Flüchtlinge bei Interesse einen Berechtigungsschein über 200 Unterrichtsstunden Deutsch und werden in passende Kurse vermittelt. Aufgrund der stark steigenden Flüchtlingszahlen und der großen Resonanz bei den Flüchtlingen bestehen derzeit Wartezeiten bei der Clearingstelle. Dadurch und durch den notwendigen weiteren Ausbau des Kursangebots verzögert sich ein zeitnaher Einstieg ins Deutschlernen. Von Juli- Dezember wurden ca. 400 Flüchtlinge von der Clearingstelle beraten, von Januar 2015 – März 2015 waren es bereits über 260 Beratungen (+30%). Für diese zusätzliche Aufgabe, zusammen mit der stark gestiegenen Anzahl der Vermittlungen in Bundesintegrationskurse, benötigt die Clearingstelle dringend personelle Verstärkung. Das Sozialamt hat zum Stellenplan 2016 / 2017 für die Clearingstelle die Schaffung einer zusätzlichen Stelle beantragt.
Unter Federführung der Abteilung Integration wurde das städtische Kursangebot seit Herbst 2014 stark ausgeweitet: Von 9 Deutschkursen für Flüchtlinge im 1. Halbjahr 2014 steigerte sich die Zahl im 2. Halbjahr 2014 auf 23 Kurse und 1. Halbjahr 2015 auf 32 Kurse. Zusätzlich werden pro Halbjahr ca. 10 „Mama lernt Deutsch“- Kurse angeboten, an denen viele Flüchtlingsfrauen teilnehmen. Insgesamt waren in 2014 ca. 500 Flüchtlinge in den kommunalen Deutschkursen.
Bei weiter steigenden Flüchtlingszahlen wird der Bedarf an Grundkursen mit den bisher eingesetzten kommunalen Mitteln (S-IP) und dem Landeszuschuss von 91,36 € pro neu zugewiesenen Flüchtling zukünftig nicht gedeckt werden können. Zudem wären Aufbaukurse wichtig, denn die angebotenen 200 Unterrichtsstunden Deutsch reichen in der Regel nicht für einen Einstieg ins Arbeitsleben. Unter den Flüchtlingen sind zunehmend gut qualifizierte und hoch motivierte Personen, die es gilt, sprachlich besser zu fördern.
Zusätzliche Landesmittel erwartet
Der Ministerrat hat am 24.3.2015 ein Programm beschlossen, nach dem Kommunen zusätzliche Landesmittel für die Sprachförderung von Flüchtlingen erhalten. Dadurch kann Stuttgart voraussichtlich ab dem 2. Halbjahr 2015 die Deutschkurse für Flüchtlinge weiter ausbauen. Die Verwaltungsvorschrift hierzu liegt noch nicht vor. Nach dem aktuellen Planungsstand wird damit Flüchtlingen sowohl der Besuch von Grundkursen mit 200 Unterrichtsstunden ermöglicht, als auch die Teilnahme an Aufbaukursen mit 400 Unterrichtsstunden. Die Kursformate sind analog zu den Bundeskursen angelegt. Alphabetisierungskurse sowie Kurse mit Kinderbetreuung sind mit der Landesförderung nicht möglich.
Berufsorientierte Deutschkurse
Unter Federführung der Arbeitsförderung, Referat WFB, setzt das Trägernetzwerk „Sprache und Beruf" das ESF Programm Berufsbezogene Sprachförderung in Stuttgart um. Ein Kurs umfasst bis zu 730 Stunden und beinhaltet berufsbezogenes Deutsch, Praktika, sozialpädagogische Betreuung, Betriebsbesichtigungen und Bewerbungstraining. Die Vermittlung in die Kurse und die Einstufung erfolgend über die Erstanlaufstelle und das Jobcenter. Für Leistungsbezieher nach dem SGB II und dem SGB III sind die Kurse kostenlos, ebenso für Flüchtlinge, die Leistungen nach dem Asylbewerberleitungsgesetz erhalten. Die Fördersumme wurde für die einzelnen Fördergebiete budgetiert. Für das Jahr 2015 sind in Stuttgart 20 Kurse für rund 400 Personen mit Migrationshintergrund geplant. An den berufsorientierten Sprachkursen können Flüchtlinge mit einem Zugang zum Arbeitsmarkt teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie bereits Grundkenntnisse der deutschen Sprache vorweisen.
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