Platz:
1866
in:
2015
In den äußeren Innenstadtbezirken verstößt die Stadt gegen die gesetzlich vorgeschriebene Nachtruhe, indem widerrechtlich die Außengastronomie bis 23 Uhr gestattet wird.
Dies ist im Interesse der lärmgeplagten Anwohner zurückzunehmen.
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