Außengastronomie der gesetzlichen Nachtruhe anpassen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-West
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Thema: 
Gesundheit
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

219
weniger gut: -377
gut: 219
Meine Stimme: keine
Platz: 
1866
in: 
2015

In den äußeren Innenstadtbezirken verstößt die Stadt gegen die gesetzlich vorgeschriebene Nachtruhe, indem widerrechtlich die Außengastronomie bis 23 Uhr gestattet wird.

Dies ist im Interesse der lärmgeplagten Anwohner zurückzunehmen.

Kommentare

10 Kommentare lesen

1. nennen Sie bitte Gesetzesfundstellen, auf die Sie sich beziehen und die in BW Gültigkeit haben (insbesondere solche, aus denen eine gesetzliche Nachruhe mit angegebenen Uhrzeiten hervorgeht, sowie aus denen weiterhin hervorgeht, daß für gastronomische Betriebe keine Ausnahmen zulässig sind). Könnte schwierig werden.

2. wollte ich mal hinweisen auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu diesem Thema (Az. 14 S 2514/93). Dabei ging es zwar um die Sperrzeit, doch Argumentationskette und Begründung zur Abweisung der Klage stimmen mit Ihrer Argumentation überein.

3. Man kann nicht in einem hippen Stadtteil (also einem, in dem eine hohe Aufenthaltsqualität herrscht und in dem "etwas los ist") wohnen und sich gleichzeitig darüber beschweren, daß er hip ist (also daß was los ist).

Darüber hinaus sind es in aller Regel nicht die Gastwirtschaften, die den Lärm erzeugen, sondern deren Besucher.
Die Läden im Westen, die ich kenne, bitten ihre Gäste hinein, wenn die in der Erlaubnis angegebene Uhrzeit gekommen ist.
Ob die Gäste das dann tun und wie sie sich beim Verlassen des Lokals benehmen, das liegt nicht oder nur marginal in der Hand der Betriebe.

Die Tageszeit erstreckt sich von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr, die Nachtzeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr.
http://www.stuttgart.de/item/show/55794/1
Damit ist auch die gesetzliche Nachtruhe definiert.

Laut Bundesimmissionsschutzgesetz Lärm § 6 gilt für Mischgebiete, dass nur solche Gewerbebetriebe unterzubringen sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
Von einer Außengastronomie, die Abend für Abend 40 – 50 Menschen im Freien vor meiner Haustür versammelt, ist dort aus guten Gründen an keiner Stelle die Rede. Die Genehmigungspraxis der Stadt ist mit anderen Worten mit dem Wortlaut des Bundesgesetzes nicht vereinbar. Die in Mischgebieten erlaubten Dezibelzahlen werden angesichts solcher Besucherzahlen, sowohl tagsüber als auch mit Beginn der Nachtruhe bei weitem überschritten.

Die Verwaltung der Stadt behauptet folgende Voraussetzungen seien zu erfüllen:

Straßenrechtliche-, bauliche und anwohnerverträgliche Genehmigungsfähigkeit
http://www.stuttgart.de/item/show/320001#headline54d6885b89563
Die Einrichtung der Außengastronomie wurde ohne jede Anwohnerbefragung oder Berücksichtigung von deren Belangen eingeführt. Anwohner wurden zu keinem Zeitpunkt in irgendeiner Weise zur Anwohnerverträglichkeit befragt, die Anwohnerverträglichkeit ist ein Popanz, die keinerlei Grundlage in der Realität hat. sondern von der Verwaltung lediglich behauptet wird.

Ich kann nicht hier wohnen, ich wohne hier seit mehr als 30 Jahren, damals gab es das Wort hip im Deutschen noch nicht und auch keine Außengastronomie. Im übrigen spielt es keine Rolle, ob der Stadtteil hip ist. Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten und haben allgemeine Gültigkeit, unabhängig von Hipstern.

Ihr letztes Argument erinnert mich an den Partygeber, der bei außerordentlicher Belärmung seiner Nachbarn darauf verweist, dass er ganz ruhig sei, der Lärm von seinen Gästen ausgehe. Ich bin kein Jurist, aber mit solchen Winkelzügen kann sich keiner der Verantwortung entziehen. Im übrigen geht es mir um die Praxis der Stadt, die sich offenbar für die Belange der Anwohner nicht im mindesten interessiert und glaubt, mit formaljuristischen Verfahren sich dem entledigen zu können.

@tschafftschiens

Ich muß Sie enttäuschen: Es gibt kein "Bundesimmissionsschutzgesetz Lärm"

Das BImschG, das Sie vermutlich meinen, enthält hierzu keine Regelungen. Die aktuelle Fassung des von Ihnen angeführten §6 BImSchG spricht über Genehmigungsvoraussetzungen für (technische) Anlagen, die nach dem BImSchG genehmigungspflichtig sind (was auf Gaststätten nicht zutrifft).

Auch was die TA Lärm angeht muß ich Sie enttäuschen - nicht gültig in diesem Zusammenhang. Ich empfehle die Lektüre von Nr. 1 - Anwendungsbereich. Dort ist die Außengastronomie explizit ausgeschlossen.

Mithin ist festzustellen, daß im vorliegenden Fall die Stadt nicht widerrechtlich handelt.

Informieren Sie sich mal: In anderen Bundesländern, wo es im Gegensatz zu Ba-Wü eine Landesimmissionsschutzverordnung bzw. ein solches Gesetz gibt und wo dieses Szenario beinhaltet ist, wird z.B. auch regelmäßig die Gastronomie von den Richtlinien der TA Lärm (Ihre 22-6 Uhr) ausgenommen. 23 Uhr ist dort der Standard für Gaststätten.

Wo lesen Sie bitte heraus, daß es für die die Errichtung einer Außengastronomie eine Anwohnerbefragung geben muß? Mit "anwohnerverträgliche Genehmigungsfähigkeit" ist etwas anderes gemeint.

Ich wohnte vor nunmehr 25 Jahren auch im Stuttgarter Westen. Und ich kann 100% sicher sagen: Es gab Außengastronomie! Vielleicht nicht vor Ihrem Haus, aber es gab sie.

Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Ich kann durchaus nachvollziehen, daß Sie die sich von den lärmenden Gästen gestört fühlen. Ich würde das auch nicht mögen (ich würde wahrscheinlich umziehen).

Der Versuch eines Konsens mit den Betreibern (z.B. Zuschauss zum Einbau von Lärmschutzfenstern etc.) erscheint mir allerdings wesentlich zielführender als der Versuch einer "Anklage" der Stadt.
Letztlich bliebe Ihnen der Klageweg gegen die Ihrer Meinung nach widerrechtlichen Verwaltungsakte oder die Einschaltung der Exekutive, insofern die Auflagen aus der Genehmigung im aktuen Fall nicht eingehalten werden.

Doch wie man es dreht und wendet: Der Fall hat nichts mit dem städtischen Haushalt zu tun - und um den geht es hier im Bürgerhaushalt.

Die Tageszeit erstreckt sich von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr, die Nachtzeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr.
http://www.stuttgart.de/item/show/55794/1
Damit ist auch die gesetzliche Nachtruhe definiert.

Gesetzliche Nachtruhe gibt es also!

Straßenrechtliche-, bauliche und anwohnerverträgliche Genehmigungsfähigkeit
http://www.stuttgart.de/item/show/320001#headline54d6885b89563
Die Einrichtung der Außengastronomie wurde ohne jede Anwohnerbefragung oder Berücksichtigung von deren Belangen eingeführt. Anwohner wurden zu keinem Zeitpunkt in irgendeiner Weise zur Anwohnerverträglichkeit befragt, die Anwohnerverträglichkeit ist ein Popanz, die keinerlei Grundlage in der Realität hat. sondern von der Verwaltung lediglich behauptet wird.

Was immer Sie behaupten. von Anwohnerverträglichkeit kann keine Rede sein. Definiert ist nichts - eine Antwort haben Sie nicht.

Sie nennen keinerlei Quellen. Ihre Ansicht ist eine unter anderen.
Wo immer es die von Ihnen behauptete Außengastronomie gab, selbst das sind Sie nicht in der Lage zu benennen...
es gibt eine Verantwortung der Stadt für die Anwohner und es gibt eine klare Regelung für das, was in Mischgebieten an erlaubten Dezibelzahlen zugelassen ist und dies wird sowohl tagsüber als auch mit Beginn der Nachtruhe bei weitem überschritten.

Sie scheinen einer derjenigen zu sein, die im Gewerbe tätig sind, von daher ist Ihre Einlassung völlig klar. Rechtmäßig ist sie deswegen nicht.

Davon, daß Sie Teile Ihres Posts wiederholen, wird er nicht stichhaltiger :-)

Sie möchten also selbst nachlesen. Bitte sehr:

Nun, die TA Lärm hatten Sie selbst ja schon richtig verlinkt über die Seite der Stadt Stuttgart - deshalb halte ich eine Wiederholung für entbehrlich. Ich gab nur den Inhalt aus juristischer Sicht und nicht meine Meinung wieder.

Damit Sie zufrieden sind, hier die gültige Fassung des BImSchG: http://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/BJNR007210974.html#BJNR0072109...

Das angesprochene Landesimmissionsschutzgesetz von NRW finden Sie hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=7&ugl_nr=7129&b...
Dort lesen Sie z.B. §9

Und weil Ihnen ein Beispiel vermutlich nicht reicht, hier ein weiteres: http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/ma4/page/bsrlpprod.psml/actio...
In RP finden Sie das Thema in §4.

Eine Antwort zum Thema Anwohnerverträglichkeit hatte ich Ihnen gegeben: Die Prüfungsprozedur der Stadt inkludiert anders von Ihnen angenommen eben keine Anwohnerbefragung. Deswegen ist noch nicht gesagt, daß es keine Verträglichkeitsprüfung gibt. Daß Sie dafür kein Verständnis haben, haben Sie ja bereits bekundet.

Darüber hinaus hat es Anfang der 90'er Jahr im Stuttgarter Westen zum Beispiel folgende Bewirtungsbetriebe mit Außenbewirtschaftung gegeben: Das Trollinger am Feuersee, das Eiscafé Adria oder die Pizzeria Al Pierrot in der Schloßstrasse (letzteres ist inzwischen nach einem weiteren italienischen Betreiber zu einem asiatischen Restaurant geworden) - um nur einige Beispiele zu nennen. Auch der Vor-Vorgänger des jetzigen "Wohnzimmer" hatte Außengastronomie.
Und - surprise surprise - im Umfeld all dieser Betriebe wohnen Menschen.

Darüber hinaus ist meine Einlassung durchaus rechtmäßig (denn ich bin berechtigt, auf diesem Forum zu posten und halte mich mit meinen Aussagen sowohl an geltendes Recht als auch an die Vorgaben des Forenbetreibers).
Ob der Inhalt meiner Posts korrekt ist, können Sie gern von den Kollegen der Juristerei prüfen lassen.

Nochmal: Schreiben Sie eine gelbe Karte an die Stadtverwaltung, gehen Sie juristisch gegen den Lärm vor oder sprechen Sie mit den Verursachern (wie oft haben Sie letzteres eigentlich schon getan?).

Dies hier ist der BürgerHAUSHALT. Hier geht es um die FINANZEN DER LHS. Und nicht um vermeintlich fehlerhafte Verwaltungsakte aus Sicht einzelner Bürger!

Stuttgart ist sowieso mehr Dorf als Landeshauptstadt, wen es sogar hier stört, dass gelebt wird und dies glücklicherweise akustisch auch vernehmbar ist sollte sich überlegen ob er das Vogelgetwischer nicht besser auf dem Land lauschen will...
Eine lebendige Stadt ist eben etwas lauter und das darf in der Innenstadt und den bekannten belebten Stadtteilen auch gern so sein.

Es ist schon kurios dass man in die Innenstadt zieht und sich dann über Gastronomie und Lärm beschwert! Ist so als wenn man an den Waldrand zieht und sich über die Ruhe aufregt. Wem es in der Stadt zu laut ist kann ja an den Stadtrand ziehen, anstatt auch noch das letzte bisschen Großstadtleben in Stuttgart zu vernichten!

Solch inhaltsleere Statements, die ohne Argumente dem Stänkern dienen, bleiben unkommentiert.

Ich ziehe auch direkt neben eine Bar oder Restaurant und beschwere mich dann darüber, dass dort Menschen sitzen....

es ist zwar genau umgekehrt, aber was interessiert einen Kommentator styxxx den Sachverhalt, die Hauptsache, er kann in seiner Unterwelt verbleiben und ein bißchen rumpöbeln.