Grünen Pfeil einführen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Verkehr
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

505
weniger gut: -64
gut: 505
Meine Stimme: keine
Platz: 
131
in: 
2015

Vor Jahren wurden die Bezirksbeiräte aufgefordert in ihrem Stadtbezirk Kreuzungen für den „grünen Pfeil“ vorzuschlagen. Die Vorschläge wurden von den zuständigen Ämtern mit zum Teil fadenscheinigen Argumenten abgeschmettert.

Anscheinend gilt in den neuen Bundesländern (dort sind grüne Pfeile überall anzutreffen) eine andere Straßenverkehrsordnung als im Süden. Der grüne Pfeil heißt nicht: Hier kann abgebogen werden ohne anzuhalten. An vielen Kreuzungen kann dadurch der Verkehr flüssiger gehalten werden, vor allem in den Abend und Nachtstunden.

Sind die Ampeln abgeschaltet funktioniert es doch auch mit dem Abbiegen. Also nochmal: Die Empfehlungen der Bezirksbeiräte nochmal aufgreifen und objektiv mit diesen und den Experten diskutieren.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Dezember 2017:
Diese Anregungen der Bezirksbeiräte sind sorgffältig geprüft worden. Der Grünpfeil darf nur eingesetzt werden, wenn unter Wahrung der Sorgfaltspflichten des Fahrzeugführers ein gefahr- und behinderungsfreies Rechtsabbiegen gewährleistet werden kann. Dementsprechend verbietet die StVO den Einsatz des Grünpfeils in einer Auflistung von bestimmten Sachverhalten, welche ihn in Stuttgart weitgehend ausschließen. Zusätzlich bestehen Ausschlussgründe, die als Empfehlungen von der Bundesanstalt für Straßenwesen von der Straßenverkehrsbehörde ebenfalls zu beachten sind. Er darf auch nicht zu unerwünschten Verkehrsverlagerungen führen Deshalb gibt es in Stuttgart nur ca. 20 Grünpfeile.

Stand 2016:
Im laufenden Jahr wurden mehrere Signalregelungen überprüft mit dem Ergebnis, dass bei keiner der Grüne Pfeil eingeführt werden kann.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Prüfung, ob an einem Verkehrsknoten mit Ampelsteuerung ein Grüner Pfeil angebracht werden kann, ist laufendes Geschäft der Verwaltung. Jeder eingehende Antrag wird geprüft.
wird geprüft

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
904/2015 (FDP)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1031/2015

Kommentare

4 Kommentare lesen

Ein Musterbeispiel für Notwendigkeit und fadenscheiniges formales Abschmettern ist der Abzweig Herderstraße vom Westbahnhof her.

Es gibt viele gute Ideen aus dem Osten. Der "Grüne Pfeil" gehört aber zu den schwachsinnigsten und gefährlichsten. Die querenden Fußgänger haben "Grün" und werden durch trotzdem fahrende Autos gefährdet. Der trotz "Rot" losfahrende Autofahrer muss zunächst sinnloserweise an der Haltelinie stoppen, wo er noch gar keinen Überblick hat, anstatt an der Einmündung, wo er etwas sieht. Danach darf er straflos ein riskantes Fahrverhalten tätigen.

"Danach darf er straflos ein riskantes Fahrverhalten tätigen."

@ Trottel: Nein darf er natürlich nicht.

Eine Grüne Ampel beim Abbiegen bedeutet ja schließlich auch nicht, dass ich bei gleichzeitiger Grünphase für die querenden Fußgänger diese einfach straflos überfahren darf. Wenn ich also als Rechtsabbieger wie vorgeschrieben zuerst anhalte, sehe ich doch, ob die Fußgänger, die meine Fahrtrichtung queren Grün haben und richte mich dementsprechend ein. Es liegt also, wie so vieles, alleine im Verantwortungsbereich des Fahrers. Außerdem gibt es in Stuttgart nach meiner Erfahrung sehr wenige nur für Rechtsabbieger eingerichtete Fahrspuren. Überwiegend sind es sowohl Geradeaus- und Rechtsabbiegerspuren. Es reicht also ein Geradeausfahrer an der roten Ampel um das Problem gar nicht erst entstehen zu lassen.

@ Trottel
Grundsätzlich greift §1 der STVO:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Leider vergessen viele Fahrer diesen Paragraph recht schnell sobald sie im Auto sitzen. K.A.Lauer hat recht, an jeder Rechtsabbiegespur mit anschliessend querenden Fussgängern könnte dann Ihrer Meinung nach dann, bei grün, der Fußgänger überfahren werden.
Seltsamerweise ist der grüne Pfeil bei den Autofahrern in den neuen Bundesländern in Fleisch und Blut übergegangen, die habens aber auch in der Fahrschule nicht anders gelernt. Die, früher in der DDR seltenen, Kreisverkehre zu nutzen haben die Autofahrer dort auch schnell verinnerlicht.
Oder sind Sie der Meinung dass für langjährige Führerscheinbenutzer neue Regeln nicht gelten weil sie es nicht in der Fahrschule gelernt haben?