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E-Roller dürfen nur noch auf ausgewiesenen Parkzonen abgestellt werden. Diese Parkzonen sollen mit den Interessensverbänden, wie der Beauftragten für Behinderte der Stadt Stuttgart, ausgewählt und definiert werden. Darauf ist zu achten, dass keine Bürger durch herum stehende herumliegende Roller mehr gestört oder behindert werden. Ziel ist es, Stürze von blinden Menschen oder Beeinträchtigungen für Mütter mit Kinderwagen, Radfahrer etc. zu vermeiden. Auf diesen Parkzonen ist es erlaubt, E-Roller abzustellen. Die Betreiber müssen dafür sorgen, dass die Mieter ihrer E-Roller nur dort abstellen dürfen. Sonst wird es ge sonst handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bestraft.