Platz:
1059
in:
2023
Sind die Fahrzeuge in quer zur Fahrtrichtung angeordneten Parkplätzen zu lang, verengen Sie unzulässig Gehweg oder Fahrbahn oder auch beides. Dies stellt eine Verkehrsgefährdung dar.
Die Parkplätze sind so zu markieren und zu beschildern, dass die Verkehrsüberwachung dies entsprechend ahnden und durchsetzen kann.
Dies findet man überall im Stadtgebiet besonders auch im Heusteigviertel.
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