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Der Anspruch auf Ganztagesbetreuung betrifft 2026 auch die Sonderpädagogischen Bildungs- und Betreuungszentren (SBBZ).
Auch hier ist ein verbindlicher Standard analog zu den Grundschulen vorzubereiten und festzuzurren, um die betreffenden Schüler:innen nicht zu benachteiligen. Dieser muss rechtzeitig vorbereitet werden, um eine direkte Umsetzung nicht zu gefährden.
GEB Stuttgart
https://geb-stuttgart.de/
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