Ausweisung von Wildschutzzonen zum Schutz des Rebhuhns

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Stuttgart (gesamt)
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  • Sicherheit, Ordnung
  • Tiere
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Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

490
weniger gut: -154
gut: 490
Meine Stimme: keine
Platz: 
722

Einführung der Anleinpflicht für Hunde während der Brutzeit des Rebhuhns. Auch kommt es immer wieder vor, dass in Stuttgart Rehkitze gerissen werden. Eine entsprechende Verordnung zur Ausweisung von Wildschutzzonen nach Fellbacher Vorbild muss auch in Stuttgart erlassen werden.

Kommentare

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Evtl. würde es ausreichen, wenn die Einhaltung von bestehenden Gesetzen besser überwacht würde. Im Landesnaturschutz steht:
NatSchG § 44 (2) Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.

Was in Nachbargemeinden funktioniert wird sicher auch in Stuttgart möglich sein. Fellbach, Waiblingen und Remseck haben bereits eine Schutzzone für das Rebhuhn.
Es geht hier ja nicht um das Betreten der freien Landschaft, sondern um die Anleinpflicht für Hunde, um Jagdszenen auf Rehe, Hasen und Rebhühner zu unterbinden!

Ich bin Hundehalterin und bin auch für die Anleinpflicht, zumindest in der Brut- und Setzzeit. Leider treffe ich, zwar selten aber immer Mal wieder, jagende Hunde. Das darf nicht sein, auch wenn es selten ist. Kein einziges Wildtier hat durch Haustiere gejagt zu werden, insbesondere Singvögel durch Katzen.