Außerhalb des unmittelbaren bewohnten Umfeldes, bspw. auf landwirtschaftlichen Flächen, auf städtischen Erholungsflächen und im Wald kommt es immer wieder zu Verschmutzungen, Vandalismus und einem Ignorieren der Naturschutzbestimmungen. Seitens der Landwirte wird immer wieder gefordert, dass vermehrt Kontrollen im Außenbereich und an landwirtschaftlichen Nutzflächen durchgeführt werden. Ihre Wiesen sind mitunter Hundespielplätze.
Nicht nur im Bereich der Landwirtschaft kommt es zu Schäden und Verstößen gegen Vorschriften, sondern auch im Natur- und Landschaftsschutz.
Beispiele:
- Zerstörung von Abschrankungen zum Schutz der Landschaft
- Hunde streifen oftmals unkontrolliert durch den Wald und reißen Wild
- Die Missachtung der 2m Regel im Waldgesetz. Es wird dabei weder auf die Vegetation noch auf die Tierwelt Rücksicht genommen.
Bei einer Einführung neuer Mitarbeiter als Ranger in Stuttgart muss die Aufklärung der Erholungssuchenden im Vordergrund stehen. Bei Uneinsichtigen müssen die Ranger in der Lage sein, bei ihrem Streifendienst auch eine Anzeige oder eine gebührenpflichtige Verwarnung auszusprechen. Eine weitere Aufgabe könnte die Betreuung der ehrenamtlichen Naturschutzwarte, die in ihrer Freizeit auf Streife die Vorschriften des Naturschutzgesetzes überwachen, sein.
Die Erfahrung zeigt, dass die Polizei und Ordnungsämter offensichtlich mit der Kontrolle von Übertretungen der Natur- und Landschaftsschutzbestimmungen überfordert sind. Sie sind nicht in der Lage, zu ihrem jetzigem Arbeitspensum zeitlich noch zusätzliche Aufgaben zu leisten. Der geregelte Einsatz von Rangern, verbunden mit einer sichtbaren Präsens, wird sicher zu geordneten Zuständen in den Natur- und Landschaftsgebieten, sowie im Außenbereich und land-wirtschaftlichen Nutzflächen in Stuttgart führen.
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