Rettet die Gartenhäuser! - Gartenhausgebiete definieren

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Stuttgart (gesamt)
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kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

443
weniger gut: -140
gut: 443
Meine Stimme: keine
Platz: 
857

Stuttgart ist umgeben von Gartenhausgebieten. Um die Gärten zu bewirtschaften sind Gartenhäuser notwendig.

Bis heute gibt es leider keine Definition, was in den Gartengebieten gestattet ist. Rein rechtlich sind sie als Außenbezirk abgestempelt und man darf maximal einen Geräteschuppen mit ca. 10 Quadratmetern aufbauen (anders als bei Kleingärten, wo bis zu 24 qm große Gartenhäuser erlaubt sind). Bisher wurden die größeren Gartenhäuser geduldet, jetzt hat die Stadt Stuttgart neue Mitarbeiter eingestellt, um gegen die Gärtner mit größeren Gartenhäusern vorzugehen.
Laut dem Flächennutzungsplan Stuttgart sind die "SG"-Flächen "Gartenhausgebiete". Allerdings gibt es bis heute keine nähere Definition, was "Gartenhausgebiet" konkret bedeutet. Sie sind zwar den "Grünflächen" zugeordnet, haben aber bisher nicht die Vorteile, wie die anderen Einträge in dieser Rubrik.

Die Stadt Stuttgart sollte faire Regeln für diese Gartenhausgebiete festlegen, statt sie als Acker abzustempeln und alle wunderschönen, alten Gartenhäuser über 20 Kubikmeter (entspricht ca. 10 qm) abreißen zu lassen. Man sollte sich hier an den Regeln für Kleingartengebiete orientieren und nicht an den Regeln für Äcker. Mindestens 16 qm große Häusschen wären notwendig und fair um einen 1000 qm großen Garten zu bewirtschaften (bei Kleingärten mit 400 qm sind bis zu 24 qm große Gartenhäuser erlaubt).
Bitte rettet die alten Gartenhäuser, die teilweise vor dem 2ten Weltkrieg entstanden und über 100 Jahre alt sind. Es gibt für die meisten keine offiziellen Papiere mehr und somit sind sie rechtlich nicht anerkannt. Ermöglicht es den Gärtnern ein Gartenhaus in einer angemessenen Größe zu errichten oder zu erhalten, in dem man auch einen Stuhl und einen Tisch reinstellen kann und nicht nur einen Rasenmäher.

Vielen Dank

Kommentare

6 Kommentare lesen

Im Fasanengarten in Weilimdorf müsste man mal richtig durchgreifen. Was dort alles an "Gartenhäusern" gebaut wurde, sprengt alle Maßstäbe. Es war früher nicht erlaubt, es ist heute nicht erlaubt und jeder der sich so einen Garten kauft ist sich dessen bewusst.

Meine, für Gebäude vor Bebauungs- oder Flächennutzungsplan Festlegung gibt es Bestandsschutz. Wobei die ganz alten Hütten oft eher kleiner als 10m2, da sie nur als Notunterstand, Geräzeschuppen oder so dienten. Die grossen anbauen kamen oft später, sieht man oft an den Baumaterialien.

Es geht hier vorallem, gegen den "Wildwuchs" der Hüttenwerke in den Gärten anzugehen.

Einfach mal in den Flächennutzungsplan gucken. Daraus ergibt sich dann, was erlaubt ist.

Laut Flächennutzungsplan ist es Gartenhausgebiet, laut Bauamt nur Außenbereich ohne Bebauungsplan. Hier muss die Gemeinde den Vorschlag aus dem FNP in einen Bebauungsplan überführen und allen wäre geholfen.

Rein rechtlich ist jedes Haus mit Fenster und Aufenthaltsraum nicht gestattet. Genau deshalb muss man das Gebiet als Gartenhausgebiet definieren und klare Regeln schaffen, statt es als Acker abzustempeln.