Ergebnis Haushaltsberatungen:
Der Vorschlag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Stadtgebiet Stuttgart sind rund 90 der städtischen Freisportanlagen mit einer Flutlichtanlage für den Trainings- und Spielbetrieb ausgestattet. Diese Lichtanlagen dienen dazu, die Kapazität der Sportplätze und anderer Sportanlagen möglichst umfassend ausnutzen zu können, insbesondere auch in der dunklen Jahreszeit. Grundsätzlich sind diese Lichtanlagen mit Beendigung des Spiel- oder Trainingsbetriebs auszuschalten.
Sofern im Einzelfall Lichtanlagen regelmäßig länger als für den Sportbetrieb notwendig angeschaltet bleiben und dies dem Amt für Sport und Bewegung bekannt wird, sucht das Amt für Sport und Bewegung das Gespräch mit dem jeweiligen Verein beziehungsweise den Nutzer*innen. In der Regel ist es im Interesse aller, die Sportanlagen nicht länger als notwendig zu beleuchten – sowohl zur Reduzierung der sogenannten Lichtverschmutzung als auch im Sinne der Energie- und Kosteneinsparung.
Neuere Lichtanlagen verfügen in aller Regel über eine eingebaute Zeitschaltuhr, die ein Beleuchten der Sportanlagen über den Sportbetrieb hinaus verhindert.
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