Gastronomiebetriebe, die Essen und Getränke auf öffentlichen Veranstaltungen verkaufen, sollten ausnahmslos dazu verpflichtet werden, ihre Produkte nur noch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung. Außerdem müssen für alle Angebotsgrößen eines To-Go-Getränks entsprechende Mehrwegbehältnisse zur Verfügung stehen und die Mehrwegverpackung darf auch ansonsten nicht zu schlechteren Bedingungen angeboten werden als zuvor die Einwegverpackung. Es sollte Pflicht sein, die Mehrwegverpackung nur gegen ein Pfand auszugeben, das bei der Rückgabe dann wieder ausgezahlt wird. Die Stadt Stuttgart sollte Gastronomiebetriebe und AnbieterInnen von Mehrwegverpackungen subventionieren, um den Übergang zu erleichtern und eine lückenlose Umsetzung gewährleisten zu können.
+++ Vorteile +++
- Reinigungs- und Entsorgungskosten werden gesenkt.
- KonsumentInnen können umweltschonend konsumieren.
- Das öffentliche Bild wird durch positiv geprägte Veranstaltungen nicht mehr durch herumliegenden Müll negativ beeinträchtigt. So werden Menschen nicht dazu verleitet, ihren Müll dazuzulegen (Broken Window Effect).
- Sauberkeit führt zu einem höheren Sicherheitsgefühl der BürgerInnen.
- Volle Abfalleimer auf Veranstaltungen trüben nicht mehr das Stadtbild.
- Ressourceneinsparung: Ressourcen werden zirkulär konsumiert (Kaufen, Konsumieren, Rückführen), nicht linear (Kaufen, Konsumieren, Wegwerfen). Die Einsparung von Einwegverpackungen ist ein lukrativer Mitnahmeeffekt zur Eindämmung der Klimakrise.
- Stuttgart kann so ein Aushängeschild für andere Städte werden.
- AnbieterInnen von Mehrwegbehältern können sich in der Gesellschaft etablieren.
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