Ergebnis Haushaltsberatungen:
Der Vorschlag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit Geschwindigkeitsüberwachung sind Lärmbelästigungen einzelner Fahrzeuge kaum zu unterbinden, insbesondere weil Beschleunigungsvorgänge nicht zwangsweise zur Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit führen. Erfahrungsgemäß rufen stationäre Messstellen in solchen Bereichen zusätzliche Lärmbelästigungen durch starkes Abbremsen vor und starkes Beschleunigen nach den Anlagen hervor, da diese dem entsprechenden Personenkreis nach kürzester Zeit bekannt sind.
Um sich ein Bild über das Geschwindigkeitsverhalten in diesem Bereich zu machen, ist seit dem 12.04.2023 ein Verkehrsstatistikgerät im Einsatz. Eine erste Auswertung für die Fahrtrichtung "Stuttgarter Straße" im Zeitraum bis zum 20.04.2023 ergab für wochenends und nachts (Tempolimit 50 km/h) eine durchschnittliche Überschreitungsquote von 0,58 Prozent. Damit liegt die Überschreitungsquote deutlich unter der vergleichbarer Straßen im Stadtgebiet. Der überwiegende Anteil der Überschreitungen lag im Verwarnungsgeldbereich. Seit dem 18.04.2023 wurde zusätzlich eine semistationäre Anlage eingesetzt. Erste Ergebnisse bestätigen die Erwartungen aus den Statistikmessungen. Bei der ersten Nachtmessung (18 bis 7 Uhr) wurden lediglich sieben Überschreitungen festgestellt, keine davon lag im Punkte- beziehungsweise im Fahrverbotsbereich.
Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen und Tatsachen ist derzeit nicht beabsichtigt, eine stationäre Überwachungsanlage zu installieren. Der Bereich wird weiterhin im Rahmen der personellen und technischen Möglichkeiten überwacht werden. Bei gravierenden Änderungen wird die Verkehrsüberwachung weitere Maßnahmen ergreifen.
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