Aufenthaltsverbot bei Alkoholkonsum auf und an von der Stadt Stuttgart empfohlenen Schulwegen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kontrollen
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

395
weniger gut: -335
gut: 395
Meine Stimme: keine
Platz: 
1028
in: 
2023

Der Aufenthalt zum Alkoholkonsum an öffentlichen Plätzen auf oder an von der Stadt Stuttgart empfohlenen Schulwegen sollte untersagt werden.
Mittels einer blauen Markierung (s.a. https://www.stuttgart.de/leben/mobilitaet/fussgaenger/zu-fuss-zur-schule...) kann ein Bannbereich von 50m Abstand festgeschrieben werden. Das wäre auch einem angenehmeren Lebensumfeld förderlich und würde Belästigungen durch Angetrunkene reduzieren.

Kommentare

8 Kommentare lesen

Ich bezweifle, dass es möglich ist um jede Kneipe, Club, Bar, Biergarten oä. mit Aussenbewirtschaftung einen 50m kinderfreien Bannkreis zu ziehen.

Es geht um den Alkoholkonsum im öffentlichen Raum und Umfeld von Schutzbefohlenen nicht um den im gewerblichem Ausschank.

Betrachtet man die empfohlenen Schulwege der Stadt, dann würde dies einem Aufenthaltsverbot für die halbe Stadt gleich kommen.
Ich halte dies für diskriminierend und sehe andere größere realistische Gefahren im Umfeld von Kindern und Jugendlichen.

Alkoholkonsum kann im öffentlichen Raum gerne ganz verboten werden. Vielleicht profitieren davon ja Bars und Restaurants. Das Stadtleben profitiert sicher davon.

Verbote: Die scheinbar "neue" Universallösung für alles und überall. Funktioniert nur nicht immer wie gedacht.

Vorbild sein, Aufklärung, Ansprache, Prävention, Manchen eine sinnvolle Beschäftigung anzubieten wären Optionen/Alternativen zu Verboten. Übrigens auch zuhause durch Eltern, Großeltern, Verwandte, Freunde und so weiter.

Prohibition führt selten zur gewünschten Unterlassung, schlechtestenfalls zu mehr Kriminalität (Beschaffung, Ausübung). Es gibt Länder mit sogar beschilderten Alkoholverbotszonen. Ges... wird dann halt woanders ;-)

Wer soll die geforderten Verbote alle kontrollieren, und wie und durch wen sollen Vergehen sanktioniert werden? Wer findet und bezahlt das zusätzliche notwendige Personal?

In öffentlichen Verkehrsmitteln beispielsweise ist auch alles mögliche verboten und wird missachtet. Fahrscheinkontrollen beispielsweise werden zum Sicherheits- und Gesundheitsrisiko für das Personal der Beförderungsbetriebe.

@hamlet: [Zitat Anfang]: Vielleicht profitieren davon ja Bars und Restaurants. Das Stadtleben profitiert sicher davon.Zitat Ende].

Wenn dann die Besoffenen aus Bars und Restaurants kommend sich im öffentlichen Raum danebenbenehmen (was auch heute schon zu allen möglichen Tages- und Nachtzeiten vorkommt) ist das anders oder besser? Sorry, aber ganz so einfach ist das alles leider nicht.

Ohje, was es hier alles für Vorschläge gibt und alle mit der "Für die Kinder" Karte in der Hand... Mache mir echt Sorgen für diese Generation von Eltern und ihre Kinder.

Und wir haben offentsichtlich den Punkt erreicht, wo die Ordnungskräfte echt nichts anderes zu tun haben als Menschen mit Bier in der Hand zu vertreiben und zu bestrafen.

Ich gebe nur ein Beispiel und damit soll alles gesagt sein: Eugensplatz. Sicherlich gilt der Platz als empfohlener Schulweg. Im Sommer ist er überfüllt mit Menschen, viele essen Eis, trinken Bier, Radler oder mal einen Aperol. Und jetzt? Kriminellen!

Selbstredend das diese Begrenzung während der Schul- und Unterrichtszeiten anzusetzen ist. Ähnlich diverser Parkverbote Werktags von ... bis... .

Keinen Alkoholkonsum im öffentlichen Raum gestatten, es gibt inzwischen etliche Möglichkeiten in Lokalen mit Außenbewirtschaftung zu sitzen und zu konsumieren!
Das Stadtleben würde auf jeden Fall profitieren und Lokale könnten den Umsatz steigern