Ergebnis Haushaltsberatungen:
Für mehr Stadtgrün und für die Pflege von Grünanlagen und Bäumen im gesamten Stadtgebiet steht ein jährliches Budget von ca. 11,8 Mio. Euro zur Verfügung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Entsprechend der Baumschutzsatzung (§ 7 Abs. 1BSchS) besteht bei Eingriffen in die geschützten Baumbestände, die zu einer Bestandsminderung führen, die Verpflichtung zu einem ökologischen Ausgleich durch Pflanzung von Ersatzbäumen. Die Anzahl richtet sich nach dem Stammumfang und der Vitalität der zu entfernenden Bäume. Bis 100 cm Stammumfang ist ein Ersatzbaum, darüber hinaus je weitere angefangene 50 cm Stammumfang jeweils ein weiterer Ersatzbaum zu pflanzen. Diese Anzahl kann sich aufgrund der Vitalität der zu entfernenden Bäume gegebenenfalls noch verringern. Nach einschlägigen Gerichtsurteilen müssen Ersatzpflanzungen für den Antragsteller bestimmbar, angemessen und zumutbar sein.
Ist eine Ersatzpflanzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich oder nicht zweckdienlich, ist für jeden als Ersatz zu pflanzenden Baum eine Ersatzzahlung zu leisten. Die Höhe der Ersatzzahlung richtet sich nach der Zone, in welcher der zu entfernende Baum steht. Diese beträgt in Zone 1 pauschal 9.700 Euro und in Zone 2 pauschal 8.200 Euro.
Die Baumschutzsatzung gilt derzeit nur in den Innenstadtbereichen und in Teilen von Bad Cannstatt. Der Gemeinderat hat die für die Ausweitung des Geltungsbereiches der Baumschutzsatzung erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2020/2021 zur Verfügung gestellt. Leider konnten noch nicht alle Stellen besetzt werden. Sobald dies erfolgt ist, soll neben der Aufarbeitung von Altfällen die Satzungsänderung zur Ausweitung des Geltungsbereiches auf das gesamte Stadtgebiet vorbereitet werden.
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