Alle bestimmen die 100 Top-Vorschläge
Alle, die sich auf der Internet-Seite angemeldet haben, können die Vorschläge bewerten. Über ihre Bewertungen bestimmen alle Aktiven, welche Vorschläge zu den 100 best-bewerteten gehören.
Wie wird der Platz der Vorschläge in den Top 100 berechnet?
Um die Rangfolge der Vorschläge zu ermitteln, werden die positiven Bewertungen (gut) gezählt. Wurde zum Beispiel ein Vorschlag "A" 50 mal "gut" und ein Vorschlag "B" mit 51 mal "gut" bewertet, dann würde in der Liste Vorschlag "B" vor "A" stehen. Negative Bewertungsstimmen wirken sich nicht auf die Rangfolge der Vorschläge aus, sondern werden lediglich als Information auf der Online-Plattform und in späteren Auswertungen dargestellt. Sie zeigen, welche Vorschläge von den Teilnehmenden umstritten gesehen werden.
Aus der so ermittelten Rangliste der Vorschläge werden zunächst die zwei beliebtesten Vorschläge je Stadtbezirk ausgewertet. Um den kleineren Stadtbezirken ebenso Einfluss zu geben wie den größeren, werden im ersten Schritt die zwei am höchsten bewerteten Vorschläge jedes Stadtbezirkes in die Top 100 Liste aufgenommen. Anschließend wird diese Liste um die Vorschläge mit den meisten positiven Bewertungen ergänzt, bis insgesamt 100 Vorschläge erreicht sind.
Die Verwaltung prüft die 100 best-bewerteten Vorschläge
Die Fachverwaltung prüft, ob die Stadt für die Umsetzung der Idee zuständig ist und ob die Vorschläge machbar und rechtlich zulässig sind. Die Fachämter erarbeiten für den Gemeinderat eine Stellungnahme zu den TOP 100 Vorschlägen und geben dem Gemeinderat damit eine Empfehlung für die Umsetzung. Außerdem prüfen die Bezirksbeiräte die zehn am besten bewerteten Vorschläge, die ihren Bezirk betreffen.
Wann rücken Vorschläge in die Top 100 nach? Was ist bei Stimmengleichheit?
Die Vorschläge, die das gleiche Stimmergebnis haben wie der 100. Platz, aber Platz 101, 102 und so weiter belegen, werden voraussichtlich zusätzlich berücksichtigt.
Der Gemeinderat entscheidet über die Umsetzung
Die letzte Entscheidung über den Haushalt, und somit auch über die Bürgervorschläge, liegt beim Gemeinderat. Das ist so gesetzlich in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg geregelt. Der Gemeinderat entscheidet, welche der Vorschläge umgesetzt werden. Einige Vorschläge können der Verwaltung zur genaueren Prüfung oder Planung übergeben werden.
Unabhängig von den Top 100 erhält der Gemeinderat alle Vorschläge zur Kenntnis und kann beliebige Vorschläge aus allen eingereichten Ideen aufgreifen.