Der Landeshauptstadt Stuttgart ist die stetige Verbesserung der Mittagsversorgung ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund wurde 2020 mit der Studie „Gutes Essen in der Schule“ die Essenssituation an Stuttgarter Schulen flächendeckend analysiert und Verbesserungsbedarfe aufgedeckt.
Mit der Umsetzung erster Verbesserungsmaßnahmen wurde unmittelbar nach der ausführlichen Vorstellung im Unterausschuss Essenversorgung im März 2021 begonnen. Zur Realisierung der weiteren Maßnahmen steht das Schulverwaltungsamt im Rahmen einer Arbeitsgruppe im regen Austausch mit der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft, dem Statistischen Amt, dem Gesundheitsamt und der Kinderbeauftragten der Stadt Stuttgart.
Die mit dem Vorschlag aus dem Bürgerhaushalt formulierten Anliegen decken sich mit den Ergebnissen der Studie. Sowohl Kinder als auch Eltern nehmen eine positive Haltung zu Bio-Essen ein und messen diesem Wichtigkeit bei. In den Ausschreibungsunterlagen für die öffentliche Vergabe der Mittagessensversorgung an Caterer ist aktuell unter anderem ein Bioanteil von 25 % sowie die bevorzugte Verwendung saisonaler Lebensmittel und regionaler Produkte beziehungsweise Produktionsstätten festgelegt . Der Bioanteil soll in der nächsten Ausschreibungsrunde im Herbst 2021 auf 50 % erhöht werden.
Gleichermaßen deckt sich die Forderung das Verpflegungsmodell der Warmanlieferung zu vermeiden mit den Erkenntnissen der Studie. Tatsächlich zeigen die Ergebnisse der Verpflegungsmodelle im Vergleich ein deutlich schlechteres Abschneiden der Warmanlieferung gegenüber der Cook&Chill/Cook&Freeze-Systeme. Die Umsetzung der Verpflegungssysteme Cook&Chill/Cook&Freeze setzt Schulmensen mit einer entsprechenden Zu- bzw. Aufbereitungsküche voraus. Mensaneubauten werden daher grundsätzlich nach dem Standard Cook&Chill/Cook&Freez geplant. Die Warmanlieferung wird in der Regel ausschließlich zur Überbrückung der Zeit vom Start des Ganztagsschulbetriebs bis zur Fertigstellung der Mensa eingesetzt. An einzelnen Schulstandorten lassen sich auch während dieser Interimszeit mit schnell umsetzbaren kleineren Maßnahmen Cook&Chill/Cook&Freeze-Systeme umsetzen. Das Schulverwaltungsamt prüft dies schulspezifisch, um eine Essensversorgung mittels Warmanlieferung selbst in der baulichen Interimsphase umgehen oder zumindest so kurz wie möglich halten zu können.
An allen Ganztagsgrundschulen haben, auch Kinder die den Halbtag besuchen, die Möglichkeit am Mittagessen teilzunehmen, sofern sie an der „kurzen Mittagsbetreuung“ bis 14 Uhr angemeldet sind. Alle Mensen werden stets so geplant, dass alle Schüler*innen einer Schule am Essen teilnehmen können. In der Interimszeit bis zur Fertigstellung einer Mensa kann die Teilnahme am Mittagessen für Halbtagskinder nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Oftmals müssen in dieser Zeit Räume ohnehin bereits multifunktional genutzt werden (Klassenzimmer-Mittagessen-Betreuungsraum), um sowohl die räumliche Essens- als auch die Bildungs- und Betreuungssituation adäquat abbilden zu können. Während des Interims liegt das Hauptaugenmerk bei der Essensversorgung auf den Schülern*innen, die den Ganztag besuchen. Im Sinne der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung an Stuttgarter Schulen arbeitet die Verwaltung stets an der Weiterentwicklung der Essensversorgung.
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