In Stuttgart gibt es ja ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Gemünzt ist diese klar auf die kurzfristige und steuerlich fragwürdige vermietung von Wohnung über AirBnb oder von Firmen wie agenthome oder urbanbnb. Die Wohnungen werden unverholen zur kurzfristigen Miete für Wucherpreise angeboten. Vom Zweckentfremdungsverbot bzw. der Bekämpfung der zu vermutetenden illegalen (und nicht gewidmeten) Hotellerie wie sie in der Branche üblich ist merkt man nichts.
Von der Zweckentfremdungsstelle der Stadt kommt auch nicht viel mehr als ein Schulterzucken auf gemeldete derartige Anzeigen da man ja nicht wisse wo diese Wohnung genau ist (man würde da schon eine Adresse brauchen) und deshalb ja leider nichts machen könne.
Deshalb, personelle Aufstockung der Abteilung und effektives Vorgehen gegen solche Praktiken (die im Übrigen eine totale Wettbewerbsverzerrung gegenüber der Hotellerie darstellen welche Auflagen erfüllen und Steuern entrichten muss) um Wohnungen wieder dem Mietmarkt zur verfügung zu stellen. Selbst in München ist man da aktiver und erfolgreicher.
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