Ausnahmeregelung für Camper

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Diesel Fahrverbot
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

222
weniger gut: -369
gut: 222
Meine Stimme: keine
Platz: 
1932
in: 
2021

Das Verbot von älteren Dieselfahrzeugen im Bereich Campingfahrzeuge ist in der aktuellen Umsetzung eine Farce.
Zum einen können sich vermutlich die wenigsten in diesem Bereich ein Fahrzeug neuster Bauart leisten. Damit werden mehr Menschen für ihren Urlaub auf das noch deutlich umweltschädlichere Flugzeug zurück greifen, da die Deutsche Bahn schlicht weg völlig ungeeignet und zu unzuverlässig ist. Und die, welche sich aus ökologischen Gründen bewusst gegen Flugreisen entscheiden werden hierfür sanktioniert.
Des weiteren ist es absolut nicht nachvollziehbar, dass private Fahrzeughalter die ihr Fahrzeug alle zwei bis drei Monate nutzen um dann auf direktem Wege die Stadt zu verlassen sanktioniert werden, während Handwerker und Polizei welche täglich rund um die Uhr in der Stadt unterwegs sind weiterhin von den Fahrverboten befreit sind, und das obwohl sie in den baugleichen Fahrzeugen sitzen. (Von den finanziellen Aspekten der steuerlichen Absetzbarkeit beim Neuerwerb eines Fahrzeuges einmal gar nicht gesprochen.)
Daher schlage ich vor das auf Antrag der Fahrzeugbesitzer welche von Dieselfahrverboten betroffen sind und die Ihr Fahrzeug nur gelegentlich nutzen die Außnahmegenehmigung auch nach Zulassung nach Mai 2019 verlängert wird. Der Sachverhalt "gelegentlich" könnte hier mit einem Kilometerkontingent pro Jahr innerhalb der Umweltzone definiert werden und durch ein Fahrtenbuch auf Anfrage nachgewiesen werden. Ein Fahrtenbuch ist zwar ein unangenehmes Mittel, dennoch wäre es den entsprechenden Fahrzeugbesitzern vermutlich lieber als sich noch zusätzlich außerhalb der Umweltzone Stellplätze anmieten zu müssen.

Kommentare

7 Kommentare lesen

Wenn die Camper nur wenige Male im Jahr gefahren werden, spricht aus Umweltsicht tastächlich nichts gegen eine Ausnahme.
Problematisch ist allerdings, dass ein Camper in der Regel sehr viel Platz zum Parken braucht, der normalerweise in der Stadt knapp ist. Bei 90% Standzeit an ein und dem selben Platz wird der Parkraum noch viel viel knapper. Dies ist aber freilich unabhängig von der Umweltplakette, daher stimme ich dem Vorschlag zu.

Wenn der Camper nur wenige Male im Jahr gefahren wird, kann er auch auserhalb parken...

Was hat das mit Bürgerhaushalt-Stuttgart zu tun ? Dies gehört ins Bundes-Verkehrsministerium. Es sollte dort ein gesetzlicher Zusatzartikel erarbeitet und dann zur Abstimmung in den Bundestag eingereicht werden.

Zu viele Camper und Wohnmobilanhänger belegen aktuell öffentlichen Parkraum. Ausnahmeregelungen sollten generell abgeschafft werden. EURO 5 Diesel sollten generell wieder fahren dürfen, deren Partikelfilter ist genauso gut wie bei EURO 6.

Camper sollten außerhalb parken und dort eine günstige Jahresgebühr zahlen z.B. auf den park and ride Plätzen und natürlich sollte auch weiterhin das Dieselfahrverbot für sie gelten.

So ein Wagen kostet bis zu 300.000,00 EUR, ich kann verstehen das man sich nicht mal kurz ein neues anschaffen kann. Es fahren extrem selten Camper. Von mir aus wäre das ok, lieber Old-Timer verbieten bzw. das Alter mal schön runterschrauben (hier fahren moderne Mercedesautos als Old-Timer rum).

Ich schlage vor: gleiches Recht/gleiche Pflicht für alle: keine Ausnahme für Camper, keine Ausnahme für Handwerker, für städtische KFZ etc.