Das Verbot von älteren Dieselfahrzeugen im Bereich Campingfahrzeuge ist in der aktuellen Umsetzung eine Farce.
Zum einen können sich vermutlich die wenigsten in diesem Bereich ein Fahrzeug neuster Bauart leisten. Damit werden mehr Menschen für ihren Urlaub auf das noch deutlich umweltschädlichere Flugzeug zurück greifen, da die Deutsche Bahn schlicht weg völlig ungeeignet und zu unzuverlässig ist. Und die, welche sich aus ökologischen Gründen bewusst gegen Flugreisen entscheiden werden hierfür sanktioniert.
Des weiteren ist es absolut nicht nachvollziehbar, dass private Fahrzeughalter die ihr Fahrzeug alle zwei bis drei Monate nutzen um dann auf direktem Wege die Stadt zu verlassen sanktioniert werden, während Handwerker und Polizei welche täglich rund um die Uhr in der Stadt unterwegs sind weiterhin von den Fahrverboten befreit sind, und das obwohl sie in den baugleichen Fahrzeugen sitzen. (Von den finanziellen Aspekten der steuerlichen Absetzbarkeit beim Neuerwerb eines Fahrzeuges einmal gar nicht gesprochen.)
Daher schlage ich vor das auf Antrag der Fahrzeugbesitzer welche von Dieselfahrverboten betroffen sind und die Ihr Fahrzeug nur gelegentlich nutzen die Außnahmegenehmigung auch nach Zulassung nach Mai 2019 verlängert wird. Der Sachverhalt "gelegentlich" könnte hier mit einem Kilometerkontingent pro Jahr innerhalb der Umweltzone definiert werden und durch ein Fahrtenbuch auf Anfrage nachgewiesen werden. Ein Fahrtenbuch ist zwar ein unangenehmes Mittel, dennoch wäre es den entsprechenden Fahrzeugbesitzern vermutlich lieber als sich noch zusätzlich außerhalb der Umweltzone Stellplätze anmieten zu müssen.
Ausnahmeregelung für Camper
Platz:
1932
in:
2021
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