Die Altstadt besteht im Wesentlichen aus der Marktstraße mit dem Marktplatz, sowie aus dem "verkehrsberuhigten Geschäftsbereich" (§ 45 Abs. 1d StVO) Brunnenstraße, Lammgasse, Spreuergasse, etc. Marktstraße und Marktplatz werden häufig für Schleichverkehr unerlaubt benutzt, der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich für unerlaubtes Parken und Parksuchverkehr sowie Schleichverkehr zur Umgehung von Staus an der Einmündung der Wilhelmstraße in die Brunnenstraße/Schmidener Straße. Häufig fahren Kfz über die Brunnenstraße auf die Marktstraße in die Brählesgasse, und umfahren so mehrere Ampeln. Der bisherige verkehrsberuhigte Geschäftsbereich – der leider nicht wirklich verkehrsberuhigt ist – soll zur Fußgängerzone aufgewertet werden. Durch strategisch sinnvoll angeordnete Versenkpoller soll die Durchfahrt für den Schleich-und Parksuchverkehr erschwert werden.
Altstadt Bad Cannstatt durch Erweiterung der Fußgängerzone aufwerten und unerlaubte Zufahrt durch Versenkpoller verwehren
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