Künstliches Licht in der Nacht ist unverzichtbarer Bestandteil unserer Lebensweise, doch es hat auch negative Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt, die es zu minimieren gilt. Dies ist mit einfachen Maßnahmen möglich, die als Beleuchtungs-Standard auch Teil der Bebauungspläne werden müssen:
- Leuchten verwenden, die ausschließlich den unteren Halbraum beleuchten und kein Licht horizontal oder nach oben abstrahlen. Diese als "voll abgeschirmt" bezeichneten Leuchten (Upward Light Ratio ULR=0%) lenken das Licht blendfrei nur dorthin, wo es benötigt wird, anstatt große Lichtmengen in den Nachthimmel, die Natur und in Wohnräume zu strahlen.
- Licht mit geringen Blauanteilen verwenden, also bernsteinfarbenes (Amber) bis warmweißes Licht mit maximal 1800 - 3000 Kelvin Farbtemperatur. So erhält man angenehmes Licht, das unseren Melatonin-Haushalt und damit unser Schlafverhalten weniger beeinträchtigt und nicht so viele Insekten anlockt.
- Maßvolle Leuchtstärke, also nicht mehr Licht als unbedingt nötig (z.B. Normwerte als Maximalwerte sehen und die Beleuchtungsklasse mit der niedrigst möglichen Lichtmenge wählen), um verschwenderische Überbeleuchtung zu vermeiden.
- Energieeffizienter Betrieb, z.B. mit Nachtschaltungen, Bewegungsmeldern und Bedarfsschaltern. Lichtwerbung und Schaufenster sollen in den Nachtstunden abgeschaltet werden.
- Anstrahlungen potenzieller Lebensräume nachtaktiver oder nachts ruhebedürftiger Lebewesen sind zu vermeiden.
Umfangreiche Hinweise und Broschüren hierzu gibt es unter
https://umwelt.hessen.de/umwelt-natur/luft-laerm-licht/lichtimmissionen
https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/1_infoblaetter/LANUV_Info42...
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/115999.htm
https://www.bmu.de/pressemitteilung/bundeskabinett-beschliesst-eckpunkte...
https://idw-online.de/de/news702012
http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/service/Skript_336.pdf
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