Fachpersonal für Inklusion in Kitas einstellen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kitas
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

913
weniger gut: -144
gut: 913
Meine Stimme: keine
Platz: 
26
in: 
2017

Der Inklusionsgedanke soll auch vor den Kitas nicht halt machen. Dafür wird entsprechend mehr und geschultes Personal in den Kindergärten und Tageseinrichtungen benötigt. Der Gesamtelternbeirat der städtischen Kitas, Horte und Schülerhäuser fordert zusätzliches Personal für eine angemessene Betreuung der Inklusionskinder.
Dafür müssen auch endlich die Leistungen für die entsprechenden Fachkräfte erhöht werden.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Sozialgesetzbuch legt fest, dass „Leistungen für behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Kinder […] so geplant und gestaltet werden, dass nach Möglichkeit Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut werden können.“ (§ 4 Abs.3 SGB IX). Besteht für ein behindertes Kind im Kindergarten ein individueller Förderbedarf, kann beim Sozialamt ein Antrag auf Eingliederungshilfe in einer Kindertageseinrichtung gestellt werden. Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden dann in der Regel durch externe Integrationsfachkräfte erbracht. Diese sollen zum Beispiel das pädagogische Personal in der Kindertageseinrichtung bei der Förderung des behinderten Kindes und dessen Integration in die Gruppe unterstützen.

In Stuttgarter Kindertageseinrichtungen hat die Anzahl der Inklusionskinder in den letzten Jahren deutlich zugenommen (2016: 274). Aufgrund des gestiegenen Bedarfs fehlen heilpädagogisch ausgebildete Honorarkräfte für die Integrationsbegleitung von Kindern. Außerdem ist die Pauschale für die Integrationsbegleitung von Kindern seit 1999 nicht mehr erhöht worden. Diese sollte der Tarifvertragsentwicklung und den fachlichen Anforderungen an eine Integrationsfachkraft angepasst werden.

Kindertageseinrichtungen haben den ausdrücklichen gesetzlichen Auftrag, ihr Leistungsangebot pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien zu orientieren. Daher erfordert die Auflösung von Sondereinrichtungen für Kinder mit einer Behinderung, dass sich möglichst viele Einrichtungen in Bezug auf diese Kinder professionalisieren.

Das Jugendamt ist zur Zeit dabei, ein Konzept zu erarbeiten, das den genannten verschiedenen Aspekten und Bedingungen für Inklusion in Kindertageseinrichtungen Rechnung tragen soll. Dieses soll im Rahmen der Haushaltsplanberatungen behandelt werden.

Kommentare

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Es fehlen ja jetzt schon paar Hundert Erzieherinnen und Erzieher. Unsere letzte Bezugserzieherin war eine umgeschulte Heilpädagogin. Danist wohl an Inklusion nicht zu denken, viel zu personalaufwändig.

Sehr guter Vorschlag

Prinzipiell ein guter Vorschlag, wie soo viele andere in der Bürgerbefragung.
Aber die Stadt hat das Milliardengrab am Hals; wieviel sie endlich zahlen muss, wird wohl von einem Gericht entschieden. Ausgang total ungewiss. Bis dann ist leider extreme Sparsamkeit geboten.