Die neuen Kommunikationstechnologien erfassen alle Bereiche des Lebens. Die Belastungen mit elektromagnetischen Feldern steigen dadurch enorm. LTE wird die Strahlenbelastung nochmals erhöhen. Die WHO hat im Mai 2011 diese Strahlen erstmals in die Kategorie „möglicherweise krebserregend“ eingeordnet. Die Mobilfunkmasten werden nicht nach Prinzipien der Minimierung der Belastung aufgestellt. Die Stadt Stuttgart kann hier mit einem Mobilfunk-Vorsorgekonzept regelnd eingreifen:
1. Die Stadt Stuttgart erstellt auf Grundlage der bestehenden Senderstandorte ein Strahlenkataster über die von Mobilfunksendeanlagen ausgehende Strahlenbelastung im Stadtgebiet.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Mobilfunk-Vorsorgekonzept zur Eindämmung der unkontrolliert zunehmenden Strahlenbelastung zu erstellen.
3. Die Stadtverwaltung initiiert ein Modellprojekt zur Testung neuer Prinzipien der Mobilfunkversorgung in Großstädten nach dem Prinzip der „Strahlenminimierung durch Vergleichmäßigung“. (Unter Hinzuziehung geeigneter Institute zur technischen, wissenschaftlichen und juristischen Begleitung durchzuführen.
4. Erstellung eines integrierten Netzplanes für alle bestehenden und noch zu erstellenden Mobilfunkanlagen
5. Einbeziehung der betroffenen Einwohner und des entsprechenden Bezirksbeirats bei Erstellung neuer Anlagen oder Umrüstung alter Anlagen.
Begründung:
Das Europäische Parlament, der Europarat, die Europäische Umweltagentur, der BUND und die Versicherungsgesellschaften ordnen die Mobilfunk-Technologie als hohes Gesundheitsrisiko ein.
Der Gemeinderat kann mit Hilfe eines Mobilfunk- Vorsorgekonzepts steuernd in die Versorgung eingreifen, einen Antennenwildwuchs und die hohe Strahlenbelastung verhindern.
Nutzer/in citoyen ergänzt:
Ich möchte den Vorschlag um folgende Passagen erweitern/ergänzen:
- Erstellung eines integrierten Netzplanes für alle bestehenden und noch zu erstellenden Mobilfunkanlagen
- Rückbau mehrfach angebotener Netze
- bei Erstellung neuer Anlagen oder Umrüstung alter Anlagen: Einbeziehung der betroffenen Einwohner und des entsprechenden Bezirksbeirats
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