Rückabwicklung des Grundstückskaufes der Gleisanlagen durch die Stadt Stuttgart im Rahmen von Stuttgart 21

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Zusätzliche Themen
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

594
weniger gut: -235
gut: 594
Meine Stimme: keine
Platz: 
64
in: 
2013

Die Stadt Stuttgart hat bereits 2001 für über 400 Millionen Euro die Gleisanlagen von der DB AG erworben. Dieses Gelände war in den Unterlagen der Bahn mit 25 Millionen Euro bewertet. Die Stadt Stuttgart hat das Gelände also 16fach überteuert erworben und hat der DB AG zusätzlich alle Zinsen erlassen, die anfallen, solange die Stadt noch nicht auf das Gelände zugreifen kann.
Nun wird auch immer deutlicher, dass die Gleisanlagen nicht erfernt werden dürfen, weil andere Infrastrukturunternehmen die Gleise in Zukunft nutzen wollen. Die Stadt wird also dieses Gelände nie nutzen können und sollte den Kaufpreis einschließlich Zinsen zurückfordern.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Grundstücksgeschäft wurde vom Gemeinderat beschlossen und basiert auf einem Kaufvertrag, an den die Landeshauptstadt gebunden ist. Die Bahn realisiert das Projekt Stuttgart 21. Verhandlungen mit der Bahn über eine einvernehmliche Rückabwicklung des Grundstücksvertrages sind nicht vorgesehen.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Verwaltung geht davon aus, dass die heutigen Bahnanlagen des Kopfbahnhofes nach Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs rückgebaut und der Stadt im vertraglich vereinbarten Zustand überlassen werden können. Diese Annahme stützt sich auf die hierzu bereits 2011 (Antrag Bündnis 90/Die GRÜNEN Nr. 325/2011) erfolgte rechtliche Prüfung. Ein Stilllegungsantrag gemäß § 11 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) ist nicht erforderlich, da die Bahn weder den Hauptbahnhof selbst noch von ihm wegführende Strecken still legt.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
809 (SÖS)

Kommentare

7 Kommentare lesen

Dem kann ich nur voll und ganz zustimmen!

Die Gäubahntrasse sollte dabei gesondert betrachtet werden:
Zwar hat die DB AG bis heute kein "Notfallkonzept" für S 21 (Bereich Filder) vorlegen können, doch dafür dürfte die Gäubahn größtenteils unerlässlich sein, sie kann also dem Bahnverkehr nicht entzogen werden.
Außerdem war in der so genannten "Schlichtung" 2011 festgehalten worden, dass die Gäubahn zu erhalten ist (was durch entsprechende CDU-Wahlplakate danach noch in Erinnerung gerufen wurde: Umsetzung der Schlichtungsergebnisse!).

Unter dem Aspekt der knappen öffentlichen Kassen ein sehr naheliegender und vernünftiger, und vor allem realistischer Vorschlag!

Bin mal wieder Okis Meinung.

Ganz genau!

Für Murks darf kein Geld ausgegeben werden, lieber Herr Kuhn! Wofür hab' ich Sie eigentlich gewählt?