Tendenzbetriebe sind Wirtschaftsunternehmen welche von der Antidiskrimminierungsrichtlinie der EU ausgenommen sind und daher offen diskriminieren dürfen, beispielsweise Parteien, Parteinahe Stiftungen und Vereine und kirchliche Unternehmen, dabei werden gerade viele Tendenzbetriebe zum absoluten Großteil von Steuergeldern finanziert.
Der Gemeinderat sollte sich gegen eine staatliche Förderung von Tendenzbetrieben aussprechen solange diese von den Vorteilen der EU-Tendenzbetrieb-Regelung profitieren: Es kann nicht angehen, dass beispielsweise kirchliche Arbeitgeber offen diskriminieren und dabei noch staatlich unterstützt werden, siehe beispielsweise http://www.youtube.com/watch?v=C7NWHtQXUaI oder auch http://www.youtube.com/watch?v=ZTCMh8VXSYM.
Ein besonders krasses Beispiel staatlich geförderter kirchlicher Einrichtungen, wo nicht einmal "nur" die Angestellten, sondern auch die Patienten betroffen waren, konnte man ja erst vor kurzem wieder erleben, als in kirchlichen Krankenhäusern Vergewaltigungsopfern die Pille danach nicht verschrieben wurde. Nichts gegen parteinahe oder konfessionelle Einrichtungen, nur sollten diese dann bitte auch von ihren Mitgliedern und nicht der Allgemeinheit finanziert werden. Man kann nicht vom Steuerzahler erwarten Unternehmen großzügig zu unterstützen welche Mitarbeiterinnen kündigen, weil diese sich scheiden haben lassen (siehe verlinktes Video), Vergewaltigungsopfern Hilfe verweigern oder Arbeitsplätze ausschließlich für die eigenen Mitglieder reservieren.
Das gesparte Geld kann in dementsprechende kommunale Einrichtungen wie beispielsweise Kitas oder in die Renovierung und Erweiterung städtischer Schulen gehen.
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