Sportförderung

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Sport, Bäder
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

59
weniger gut: -29
gut: 59
Meine Stimme: keine
Platz: 
952
in: 
2011

Die Regelung in C.2.1.5 der Sportförderrichtlinien sollte geändert werden. Danach hängt die Förderfähigkeit von Sportvereinen ab 2013 davon ab, dass die Vereine von ihren aktiven erwachsenen Vollmitgliedern einen Mindest-Jahresbeitrag von 96 € erheben.
Diese in der Finanzkrise geschaffene Regelung (gegenüber derzeit eine Erhöhung um etwa 100 Prozent!) ist für Einspartenvereine und sonstige - meist kleinere - Vereine, die weder Vereinsheime unterhalten, noch ihren Mitgliedern sonst besonders teure Angebote bieten, inakzeptabel und ungerecht. Sie verstößt auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil Ungleiches gleich behandelt wird, und lässt wegen erforderlicher Beitragserhöhungen bei den angesprochenen kleineren Vereinen größere Mitgliederverluste besorgen. Dies dürfte auf längere Sicht vor allem bei den Randsportarten zu Vereinsauflösungen und zu einer generellen Verarmung der bisher vielfältigen Vereinslandschaft führen. Einseitig begünstigt werden durch die jetzige Regelung wieder einmal Großvereine und andere Vereine, die Vereinsheime und Sportanlagen unterhalten und bei denen wegen ihrer naturgemäß vielfältigeren Angebote Beiträge im Bereich von 100 € und mehr von den Mitgliedern problemlos akzeptiert werden.
Dringend notwendig für eine gewisse Chancengleichheit unter den Vereinen wäre es, die zur Zeit noch geltenden Fördervoraussetzungen - soweit es um die Mindestvereinsbeiträge geht - beizubehalten. Nennenswerte Mehrkosten würden dadurch nicht entstehen.

Gemeinderat prüft: 
nein