Ergebnis Haushaltsberatungen:
Der Antrag wurde in den Haushaltsberatungen nicht behandelt. Der Sachstand ist im Vergleich zur Stellungnahme der Verwaltung unverändert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Aktivierung von privaten Erdgeschosszonen für Gastronomienutzung liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung. Trotzdem ist die Belebung des Marktplatzes mittels einer gastronomischen Nutzung ein städtebauliches Ziel. Die Mietpreise in den angrenzenden privaten Erdgeschosszonen liegen allerdings in einer Höhe, die von einem Cafebetrieb wahrscheinlich nicht erwirtschaftet werden können. Hierauf kann die Stadt keinen Einfluss nehmen. Die Außenbewirtschaftung des Ratskellers kann zu einer Belebung nur bedingt beitragen, da diese Terrassenfläche ganztägig verschattet ist und daher nur an sehr warmen Tagen vom Publikum angenommen wird.
Die Verwaltung wird den Vorschlag aufgreifen und die Möglichkeiten einer gastronomischen Belebung des Platzes prüfen.
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