Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

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2019

55 in 2019 | Mehr Radwege schaffen

Mehr Radwege schaffen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Ost
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Thema: 
Radwege
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

805
weniger gut: -150
gut: 805
Meine Stimme: keine
Platz: 
55
in: 
2019

Fahre seit geraumer Zeit mit Rad von Stuttgart-Ost nach Zuffenhausen. Es gibt viele Teilbereiche, die dem Radfahrer keine Chance im Berufsverkehr geben, so dass wir gezwungen sind oft auf dem Gehweg zu fahren, damit wir im Verkehr überhaupt weiterkommen. Wie wollen wir von Feinstaub je wegkommen, wenn wir nicht genügend Radwege und Alternativen haben. Auch wünsche ich mir Wagons an der U-Bahn zur Kolo eine Radmitnahme. Dann würde ich bei jedem Wetter mit Rad und Bahn fahren und noch viele mehr!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat sich die Ziele des Bürgerbegehrens zu eigen gemacht und Anfang 2019 mehrheitlich beschlossen, Stuttgart zu einer echten Fahrradstadt zu machen. Für die kommenden Jahre soll für den Radverkehr daher jährlich ein Betrag von 20 EUR pro Stuttgarter Einwohner bereitgestellt werden. Diese Zielmarke wurde beim Doppelhaushaltsplan 2020/2021 erreicht. Der Radetat der Landeshauptstadt Stuttgart beträgt für 2020 rund 13,4 Mio. EUR und 2021 13,3 Mio. EUR. Das entspricht mehr als 21 EUR pro Einwohner. Im Radetat stehen insbesondere 6,14 Mio. EUR pro Jahr für Radwege zur Verfügung. Er beinhaltet unter anderem auch 250.000 EUR für die Fortschreibung des in die Jahre gekommenen Radverkehrskonzepts von 2009.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Zur Förderung des Radverkehrs liegt ein Fahrradkonzept vor. Dieses wird ab 2020 fortgeschrieben. Das Ziel der Stadt ist es, die Umsetzung des Hauptradroutennetzes bis 2030 zu realisieren. Dann soll ein durchgehendes Fahrradnetz ohne Lücken vorhanden sein.

Die gemeldeten Einzelfälle werden geprüft und im Rahmen des Fahrradkonzeptes nach Möglichkeiten gelöst. Ziel ist es, grundsätzlich Fahrradwege und Fußwege getrennt zu führen. Um diese Führungsform verwirklichen zu können, müssen die vorhandenen Verkehrsflächen neu aufgeteilt werden. Dies ist derzeit in Bearbeitung.

Die SSB beabsichtigt zwar, die Kapazität in den Stadtbahnen ausweiten, eine Fahrradmitnahme wird aber dennoch weiterhin nur außerhalb der Hauptverkehrszeiten möglich sein. Der Vorschlag zu einem „Fahrradwagon“ wird an die SSB weitergegeben.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Ost befürwortet diesen Vorschlag mehrheitlich bei 11 Befürwortungen und 5 Gegenstimmen.

56 in 2019 | Städtische Grünflächen ökologisch aufwerten (Insektenwiese)

Städtische Grünflächen ökologisch aufwerten (Insektenwiese)

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

804
weniger gut: -36
gut: 804
Meine Stimme: keine
Platz: 
56
in: 
2019

In der Regel werden städtische Grünflächen mit Rasen bepflanzt und dann mehrfach im Jahr gemäht. Beispiel Stadtteil Feuerbach, Stuttgarter Straße vor Roser Areal)
Vorschlag: Flächen ökologisch aufwerten (bepflanzen, nicht totpflegen) damit diese als Lebensraum und Nahrungsquelle für beispielsweise Insekten dienen können.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Dort wo es keine verkehrsrechtlichen Auflagen gibt oder die öffentliche Nutzung der Freiräume es zulässt, sollen weitere Grünflächen zu Blumenwiesen umgewandelt oder neugestaltet werden. Hierfür wurden stadtweit 200.000 EUR zum Doppelhaushalt 2020/2021 zur Verfügung gestellt
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Auf städtischen Grünflächen, deren Verwaltung durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt erfolgt, wurden in den vergangenen Jahren bereits etliche intensiv gepflegte Rasenflächen in extensive Blumenwiesen umgewandelt. Für den kommenden Doppelhaushalt meldet das Garten-, Friedhofs- und Forstamt in einem Maßnahmenpaket "Neues Grün in der Stadt" zusätzliche Mittel an, um Neuanlagen von Blumenwiesen oder die Umwandlung bestehender Rasenflächen in artenreiche Wiesen stadtweit realisieren zu können. Die Umsetzung von Maßnahmen an verschiedenen Standorten ist im Doppelhaushalt 2020/21 vorgesehen.

Grundsätzlich werden Grasflächen im Bezirk Nord des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes wie auch die Baumbeete in der Stuttgarter Straße vor dem Roser Areal in S-Feuerbach ab sofort möglichst selten (1-3mal pro Jahr) gemäht. Dadurch wird der Artenreichtum standortgerechter Flora und Fauna gefördert. Das Bepflanzen der Beete unter den dort wachsenden, jahrelang eingewurzelten Großbäumen ist aus gärtnerischen Gründen jedoch nicht sinnvoll.

57 in 2019 | Hallenbäder für die Öffentlichkeit erhalten

Hallenbäder für die Öffentlichkeit erhalten

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Stadtbezirk: 
Degerloch
|
Thema: 
Bäder
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

803
weniger gut: -27
gut: 803
Meine Stimme: keine
Platz: 
57
in: 
2019

Die Hallenbäder sollen für die Öffentlichkeit erhalten bleiben.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen nicht behandelt. Die vorgeschlagene Reduzierung von öffentlichen Nutzungszeiten zu Gunsten von Schulen und Vereinen entsprechend des Bäderentwicklungsplans 2030 hat der Gemeinderat bereits vorab mehrheitlich abgelehnt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen des Bäderentwicklungsplans 2030 wurden die aktuellen und zukünftigen Bedarfe an Wasserfläche und an Belegungszeiten für die unterschiedlichen Nutzungsanforderungen an den derzeitigen Hallenbad-Standorten der Bäderbetriebe Stuttgart untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass die Vereine und Schulen einen Mehrbedarf an Zeiten haben.

Eine mittel- bis langfristige Möglichkeit zur Abdeckung des ermittelten Mehrbedarfs an Zeiten für Schulen und Vereine wäre durch den Anbau eines Kurs- bzw. Lehrschwimmbeckens (wo baulich/technisch möglich) denkbar oder durch das Bereithalten von mehr Zeiten.

Um aber zeitnah die Belegungszeiten für Schulen und Vereine zu erhöhen, besteht nur die Möglichkeit, die Öffnungszeiten für die öffentliche Nutzung zu verringern. Mit den vorhandenen Wasserflächen bei den Bäderbetrieben Stuttgart ist derzeit anders keine Erhöhung der Wasserzeiten für die Schulen/Vereine und damit auch kein schnelles zusätzliches Angebot für Schwimmkurse möglich.

Daher wurde eine idealtypische Nutzungsvariante erstellt, welche auch aus personalwirtschaftlicher Sicht und den damit verbundenen gesetzlichen/tarifrechtlichen Vorgaben für den notwendigen Personaleinsatz im Einklang steht.

Am 31. Januar 2019 wurde im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung für alle 23 Stuttgarter Bezirksbeiräte im Kursaal in Bad Cannstatt das Belegungs- und Öffnungszeitenkonzept der Stuttgarter Hallenbäder vorgestellt, welches ein Bestandteil des Bäderentwicklungsplans 2030 ist. Dieser Vorschlag sieht vor, die Nutzungszeiten für die Öffentlichkeit einzuschränken, um den erhöhten Bedarf der Vereine und Schulen zeitnah decken zu können.

Die gewünschte Diskussion in den Gremien und der Öffentlichkeit wurde angeschoben und ist noch im Gange. Den Bäderbetrieben liegen aktuell die meisten Rückmeldungen aus den Bezirksbeiräten mit Fragen, Vorschlägen, Wünschen und ergänzenden Anträgen vor. Außerdem haben uns zahlreiche Zuschriften aus der Bürgerschaft bzw. von Nutzern der Bäder erreicht. Alle eingegangenen und die noch folgenden Vorschläge und Wünsche werden gesammelt und auf Umsetzbarkeit geprüft. Dem Bäderausschuss werden wir dann im Rahmen einer Ergänzungsvorlage die Rückmeldungen aus den Bezirken mitteilen sowie die endgültigen Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit vorschlagen.

Der Bäderausschuss wird sich wieder im Sommer 2019 mit der Thematik befassen.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Degerloch unterstützt den Vorschlag vollumfänglich.

58 in 2019 | 1000 Bäume Programm erneut auflegen

1000 Bäume Programm erneut auflegen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Bäume
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

801
weniger gut: -56
gut: 801
Meine Stimme: keine
Platz: 
58
in: 
2019

Das 1000 Bäume Programm aus den letzten Jahren ist großartig. Es ist eine Wohltat, neue Bäume in der Stadt zu sehen. Bäume bieten Lebenqualität, Erholung, Sauerstoff und filtern Feinstaub. Bitte legen Sie das 1000 Bäume Programm erneut für die kommenden Jahre auf. In unserer Stadt hat es noch für viel mehr Bäume Platz.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Programm „Neues Grün in der Stadt“, das seit dem Doppelhaushalt 2016/2017 besteht, wird fortgeführt. Bestehende Grünflächen sollen ökologisch aufgewertet und neue Grünflächen geschaffen werden. Hierfür wurden insgesamt 2 Mio. EUR beschlossen. Davon stehen für neue Baumstandorte und Baumnachpflanzungen stadtweit 975.000 EUR und für neue Bäume im Bereich der Forststraße und Schwabstraße 380.000 EUR zur Verfügung. Darüber hinaus hat der Gemeinderat einen Aktionsplan Klimaschutz im Umfang von 200 Mio. EUR beschlossen, der in den nächsten vier Jahren umgesetzt werden soll. Hierüber werden zusätzlich Projekte und Maßnahmen finanziert, die den Klimaschutz und die Klimaanpassung in Stuttgart beschleunigen. Innerhalb des Aktionsplans sind für die Jahre 2020/2021 weitere rund 10 Mio. EUR für 1000 neue Bäume und Nachpflanzungen, 25 Kilometer Hecken sowie für die Grünpflege und eine Straßenbaumkonzeption vorgesehen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Bereits zum Doppelhaushalt 2016/17 und 2018/19 wurden für das Programm "Neues Grün in der Stadt" dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt Mittel zur Verfügung gestellt, mit denen erfolgreich Baum- und Gehölzpflanzungen im Stadtgebiet erfolgten.

Für den kommenden Doppelhaushalt meldet das Garten-, Friedhofs- und Forstamt in einer dritten Neuauflage des Programms "Neues Grün in der Stadt" zusätzliche Mittel an, um mit verschiedenen Maßnahmenpaketen Grünstrukturen zur Verbesserung des Stadtklimas realisieren zu können. Die Maßnahmenpakete umfassen sowohl die Neuanlage von Baumstandorten und Blumenwiesen als auch die Sanierung bestehender, vergreister Grünstrukturen.

59 in 2019 | Plastikmüll reduzieren und Einwegplastik abschaffen

Plastikmüll reduzieren und Einwegplastik abschaffen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Abfallentsorgung
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

801
weniger gut: -68
gut: 801
Meine Stimme: keine
Platz: 
59
in: 
2019

Die weltweiten Müllberge nehmen immer mehr zu. Wir Deutschen sind zwar Recycling-Weltmeister, aber auch ganz oben, wenn es um die Müllproduktion geht. Das sieht man auch vermehrt in Stuttgart. Der Plastikmüll ist auch bei uns ein großes Thema. Ein Verbot von Einwegplastik (Plastikbecher und Geschirr, Plastiktüten im Supermarkt an der Gemüsetheke und mehr) in Stuttgart setzt ein Zeichen für eine umweltbewusste Stadt.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die EU hat ein Verbot von bestimmten Plastikartikeln auf den Weg gebracht und dafür eine Richtlinie erlassen. Im Jahr 2021 (zwei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie) werden Kunststoffeinwegprodukte, für die es Alternativen aus anderen Materialien gibt, verboten. Dazu zählen Wattestäbchen, Plastikbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonhalterungen sowie Becher und Essensbehälter für den Sofortverzehr aus Polystyrol; Produkte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen soll es gar nicht mehr geben. Für die Stadt gibt es darüber hinaus keine gesetzliche Grundlage für ein Verbot dieser Artikel.

Derzeit gibt es auch keine rechtliche Grundlage für eine Abgabe auf Einweggeschirr bzw. Pappbechern, um so das Aufkommen an diesen Behältnissen zu reduzieren.

Am 1. Juli 2016 ist eine Vereinbarung zwischen dem Bundesumweltministerium und Vertretern des Handels in Kraft getreten, die die Zahl der Plastiktüten eindämmen soll. Sie besagt, dass bis zum Jahr 2018 mindestens 80 Prozent der von den teilnehmenden Unternehmen sowie der Mitgliedsunternehmen der Verbände in Verkehr gebrachten Kunststofftüten Geld kosten. Wie viel Geld, bleibt dem Handel überlassen. Mit der Vereinbarung zur Reduktion von Kunststofftragetaschen zwischen dem Handelsverband Deutschland (HDE) und dem Bundesumweltministerium setzt Deutschland die EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle von 2015 um. Der HDE verpflichtet sich damit zur Verringerung der Zahl von leichten Kunststofftragetaschen bis 31. Dezember 2019 auf höchstens 90 und bis 31. Dezember 2025 auf höchstens 40 Kunststofftragetaschen pro Einwohner und Jahr. Die Handelsunternehmen können die Vorgaben entweder durch eine Tütengebühr oder durch den völligen Verzicht auf Einwegtragetaschen umsetzen. Der Verbrauch von Plastiktüten in Deutschland ist 2017 gesunken. Nach Auskunft des Handels wurden insgesamt 1,3 Milliarden Kunststofftragetaschen weniger in Umlauf gebracht als noch 2016 (2,4 Mrd.). Das entspricht einem Pro-Kopf-Konsum von 29 Tragetaschen pro Jahr (2016: 45).

Auf den ersten Blick scheinen Papiertüten eine geeignete Lösung zu sein, schneiden in Ökobilanzen aber kaum besser ab als konventionelle Plastiktüten. Die Herstellung von Papier ist mit einem hohen Energie- und Wasserverbrauch verbunden. Zudem werden auf Grund der Belastung der Taschen die Zellulosefasern chemisch behandelt. Papiertüten haben allerdings den Vorteil, sich in der Natur schneller zu zersetzen. Am besten für die Umwelt ist daher immer noch der wiederverwendbare Einkaufsbeutel, der möglichst lange benutzt wird, oder ein Einkaufskorb.

Die Stadt Stuttgart führt im Spätsommer 2019 ein Mehrwegbecherpfandsystem ein. Den Zuschlag zur Umsetzung hat die Firma reCup erhalten, die bereits in zahlreichen umliegenden Kommunen tätig ist. Gemeinsam mit einer Fachjury, bestehend aus Vertretern von Bäckereien, Systemgastronomen, Forschung und Wissenschaft hat man sich in einem wettbewerblichen Verfahren für reCup entschieden. Die nächsten Schritte zur Umsetzung wie das Becherlayout, die Marketingkampagne und Gespräche mit potentiellen Teilnehmern des Systems werden zeitnah angegangen. Zum jetzigen Zeitpunkt beabsichtigen bereits einige Mitglieder aus der Fachjury sich am System zu beteiligen, dies sind: coffreez GmbH, Bäckerei Konditorei Cafe Walter Nast, Bäckerei und Konditorei Treiber GmbH, City Initiative Stuttgart e.V., DB Netze DB Station&Service AG, Hochland Kaffee Hunzelmann GmbH und Co. KG, Mc Donald`s, Siegel Backkultur GmbH & Co. KG, Studierendenwerk Stuttgart, YORMA`S AG. Dienstleistungen wie Spüldienstleistungen, eine lokale Transportlogistik sowie Rücknahme- (Ausgabe) Automaten werden berücksichtigt.

60 in 2019 | Erreichbarkeit des Flughafens per S-Bahn auch für frühe Flüge unter der Woche ermöglichen

Erreichbarkeit des Flughafens per S-Bahn auch für frühe Flüge unter der Woche ermöglichen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Weitere
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

799
weniger gut: -42
gut: 799
Meine Stimme: keine
Platz: 
60
in: 
2019

Die Erreichbarkeit des Flughafens mit der S-Bahn für frühe Flüge ab 6 Uhr, also bitte ich darum Fahrten des ÖPNV ab spätestens 4 Uhr oder rund um die Uhr azubieten.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 wurde die Erreichbarkeit des Flughafens montags bis freitags deutlich verbessert. Statt bisher um 05:22 Uhr kommt die erste S-Bahn um 04:57 Uhr an. Diese S-Bahn hat Anschluss aus allen anderen Linien. Damit können die ersten Flüge erreicht werden. Für die ersten Charterflüge wäre es wünschenswert, wegen der empfohlenen Zeit zum Einchecken noch früher anzukommen. Dies oder ein durchgehender Betrieb ist aber nicht ohne weiteres umsetzbar. Einerseits ist die Nachfrage in den Nachtstunden gegenüber dem Wochenende so gering, dass neben Flugpassagieren mit keinen wesentlichen Fahrgastzahlen zu rechnen ist. Andererseits benötigt die DB Netz AG für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten gewisse Zeitfenster ohne Betrieb. Da diese Zeiten in den vergangenen Jahren durch Ausdehnung der Betriebszeiten immer kürzer wurden, ist die DB Netz AG gezwungen, den Betrieb im S-Bahn-Tunnel montags einzuschränken.

61 in 2019 | Tagesticket zu 24 Stunden Ticket ändern

Tagesticket zu 24 Stunden Ticket ändern

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Tarife, Tickets
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

798
weniger gut: -33
gut: 798
Meine Stimme: keine
Platz: 
61
in: 
2019

Geltungsdauer des Tagestickets auf 24 Stunden festlegen.
Das Wochenticket hat es geschafft, das Monatsticket hat es geschafft und in anderen Verkehrsverbünden hat es das Tagesticket auch schon geschafft. Zur Zeit gilt das Tagesticket im VVS bis 5:59 am nächsten Tag. Ich schlage eine Geltungsdauer von 24 Stunden ab Kauf vor.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im VVS-Tarif wurde der Preis des TagesTickets zur Tarifreform am 1. April 2019 deutlich ermäßigt. Für Fahrten in Stuttgart kostet das TagesTicket jetzt nur noch 5,00 Euro (beim Kauf mit dem Handy) bzw. 5,20 Euro (beim Kauf beim Automaten oder Busfahrer). Dies ist der günstigste Preis für ein TagesTicket unter allen Großstädten in Deutschland. In einzelnen Verkehrsverbünden gibt es zwar ein 24-Stunden-Ticket, das aber in der Regel deutlich teurer ist als das TagesTicket in Stuttgart. Die meisten Verkehrsverbünde bieten – wie der VVS – nach wie vor ein TagesTicket an. Das TagesTicket im VVS gilt bis 7.00 Uhr am Folgetag. Es ist sinnvoll, die Nachfrageentwicklung des neuen preisgünstigen TagesTickets zu beobachten und zunächst keine weiteren Änderungen am Angebot vorzunehmen.

62 in 2019 | Kinder kostenlos in öffentlichen Verkehrsmitteln fahren lassen

Kinder kostenlos in öffentlichen Verkehrsmitteln fahren lassen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Tarife, Tickets
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

798
weniger gut: -138
gut: 798
Meine Stimme: keine
Platz: 
62
in: 
2019

Wer als Familie gemeinsam mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist und keine Monatskarten besitzt, bezahlt für einen Spaziergang im Grünen viel zu viel! Kinder sollten, wenn sie mit ihren Eltern/einem Elternteil gemeinsam unterwegs sind kostenlos, zumindest bis 14 Jahren, mitfahren dürfen. So handhabt das auch die Deutsche Bahn. Das finde ich super! Die Eltern zahlen - die Kinder fahren kostenlos mit!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Kinder unter 6 Jahre können im VVS kostenlos fahren. Es ist in Deutschland in allen Verkehrsverbünden üblich, dass Kinder ab 6 Jahre den halben Fahrpreis bezahlen. Lediglich bei der Bahn können mitfahrende Kinder bis 14 Jahre in Begleitung der Eltern oder Großeltern kostenlos mitfahren. Im VVS gibt es eine Reihe von Mitnahmemöglichkeiten. So können am Wochenende und feiertags Inhaber eines Zeittickets bis zu drei bzw. alle eigenen Kinder (bis einschließlich 17 Jahre) kostenlos mitnehmen. Außerdem wurde das GruppenTagesTicket mit der Tarifreform ab 1. April 2019 deutlich im Preis ermäßigt. Mit dem GruppenTagesTicket können ebenfalls alle eigenen Kinder mitgenommen werden. Es wird daher vorgeschlagen, an der jetzigen Regelung keine Änderungen vorzunehmen und die Nachfrageentwicklung beim GruppenTagesTicket zu beobachten.

63 in 2019 | Bezahlbaren Wohnraum für Familien schaffen

Bezahlbaren Wohnraum für Familien schaffen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Wohnungsbau, Wohnen
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

795
weniger gut: -65
gut: 795
Meine Stimme: keine
Platz: 
63
in: 
2019

Bezahlbaren Wohnraum für Familien schaffen durch sozialen Wohnungsbau. Inzwischen sind Wohnung auch für Normal- bis Besserverdiener nicht mehr bezahlbar.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Rahmen verschiedener Förderprogramme investiert die Landeshauptstadt Stuttgart umfangreich in zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum. Für Investitionen in der Wohnbauförderung wurden im Doppelhaushalt 2020/2021 18,8 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. insbesondere für: - die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus sowie Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher in Höhe von insgesamt 6 Mio. EUR. - die Förderung von Eigentumsmaßnahmen durch das Familienbauprogramm in Höhe von insgesamt 8 Mio. EUR. - das Förderprogramm zur Schaffung von Wohnraum zur Miete in Höhe von insgesamt 4,8 Mio. EUR. Im Übrigen stellt die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart preisgünstigen Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung bereit. Die SWSG zählt mit mehr als 18.800 eigenen Mietwohnungen und mehr als 50.000 Mietern zu den größten kommunalen Wohnungsunternehmen in Deutschland.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Durch das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell wird überall dort, wo neues Planungsrecht für Wohnnutzungen entsteht, vom Investor ein fester Anteil der neu geschaffenen Wohnfläche für den geförderten Wohnungsbau gefordert. Aktuell wurde diese Quote durch Gemeinderatsbeschluss vom 09.05.2019 von 20 auf 30 Prozent heraufgesetzt. Damit die Wohnungen auch tatsächlich zeitnah entstehen, werden diese vertraglich mit einer Bauverpflichtung belegt. Darüber hinaus sind auf der Fläche für den geförderten Wohnungsbau zu 2/3 allgemeine Sozialmietwohnungen herzustellen. Das verbleibende Drittel wird dann als Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher bzw. als preiswerte Eigentumswohnungen gebaut.

Entsteht neuer Wohnraum auf ehemals städtischen Grundstücken, so beträgt der Anteil, der für den geförderten Wohnraum zur Verfügung zu stellen ist mindestens 50 Prozent.
Neben der Förderung des Landes Baden-Württemberg für die allgemeinen Sozialmietwohnungen unterstützt die Landeshauptstadt Stuttgart mit den Förderprogrammen "Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher" und "Preiswertes Wohneigentum" die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum.

Für die Umsetzung sind beispielsweise Flächen im NeckarPark Bad Cannstatt, auf dem Schoch-Areal (Wiener Platz) in S-Feuerbach oder auf dem ehemaligen Gelände des Bürgerhospitals in der Vorbereitung.

64 in 2019 | 1. Klasse in S-Bahnen abschaffen - Mehr Platz für alle Fahrgäste

1. Klasse in S-Bahnen abschaffen - Mehr Platz für alle Fahrgäste

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

794
weniger gut: -111
gut: 794
Meine Stimme: keine
Platz: 
64
in: 
2019

Die S-Bahnen werden Platzmäßig leider vor allen in der Rushhour nicht voll ausgenutzt. Grund hierfür sind die 1. Klasse Abteile die von nur wenigen Personen genutzt werden.

Während der gemeine Fahrgast zusammen gedrückt stehen muss finden sich in der 1. Klasse viele freie Sitze. Die Stadt Stuttgart als Teil der Region Stuttgart, die als Auftraggeber S-Bahnen beauftragt, soll dafür sorgen daß die 1. Klasse abgeschafft wird.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Verkehrsvertrag des Verbandes Region Stuttgart als Aufgabenträger für die S-Bahn mit DB Regio als Betreiberin der S-Bahn ist die Vorhaltung von zwei 1.-Klasse-Abteilen pro Triebwagen vereinbart. Dabei handelt es sich lediglich um 16 Sitzplätze. Im Eisenbahnverkehr in Deutschland ist grundsätzlich eine 1. Klasse vorgesehen. Auch die meisten S-Bahn-Systeme bieten eine 1. Klasse an. Ausnahmen sind z. B. Berlin, München und Hamburg. In diesen Städten wird in der S-Bahn keine 1. Klasse angeboten. In Hamburg und München wurde die 1. Klasse erst Mitte der 1990er Jahre abgeschafft, diese war dort allerdings deutlich größer als in Stuttgart. Wenn der Verkehrsvertrag für die S-Bahn Stuttgart neu ausgeschrieben wird, kann in den Verdingungsunterlagen geregelt werden, dass die 1. Klasse nicht mehr angeboten wird. Dadurch werden aber keine zusätzlichen Sitzplätze gewonnen und Stehplätze können in den beiden Abteilen, die sich ganz vorne direkt hinter dem Führerstand befinden, wegen der Fluchtwege nicht ausgewiesen werden.