Ergebnis Haushaltsberatungen:
Es gibt eine bundesgesetzliche Freigabe für das sogenannte Silvesterfeuerwerk. Das Sprengstoffrecht erlaubt eine Beschränkung dieser Freigabe nur aus Gründen des Brandschutzes (etwa in engen Altstädten). Für eine Beschränkung oder ein generelles Verbot aus Gründen der Feinstaubvermeidung oder allgemein des Immissionsschutzes sieht das Sprengstoffrecht keine Ermächtigung vor. Das allgemeine Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel 2020/2021 und 2021/2022 erfolgte auf infektionsschutzrechtlicher Grundlage wegen der Corona-Pandemie.
Die Durchführung eines zentralen Feuerwerks wurde vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken, ein zentrales Feuerwerk oder mehrere Feuerwerke als Bestandteil von Veranstaltungen zu genehmigen. Als Grundlage können die Erkenntnisse des Jahreswechsels 2019/2020 dienen.
Allerdings führt auch ein zentrales Feuerwerk nicht dazu, dass private Feuerwerke generell verboten werden können. Ein Verbot käme nur im Umfeld der Menschenansammlung im Bereich des zentralen Feuerwerks in Betracht. Für ein generelles Verbot fehlt es an einer Rechtsgrundlage.
Grundsätzlich dürfen nach dem einschlägigen Sprengstoffrecht pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 am 31. Dezember und 1. Januar von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. In der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember darf dies nur durch Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis beziehungsweise eines Befähigungsscheines erfolgen. Damit gibt es eine bundesgesetzliche Freigabe für das sogenannte Silvesterfeuerwerk. Das Sprengstoffrecht erlaubt eine Beschränkung dieser Freigabe nur aus Gründen des Brandschutzes (etwa in engen Altstädten) oder bei Gebäuden mit besonders schützenswerten Bewohnern (etwa Krankenhäuser oder Altenheime). Für eine Beschränkung oder ein generelles Verbot aus Gründen der Feinstaubvermeidung oder allgemein des Immissionsschutzes sieht das Sprengstoffrecht dagegen keine Ermächtigung vor; diese müsste durch den Bundesgesetzgeber geschaffen werden.
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