Mit dem Bußgeldkatalogs Umwelt des Landes Baden-Württemberg vom 01.12.2018 wurden auf Anregung der Landeshauptstadt Stuttgart die Bußgelder bereits deutlich erhöht. Für Gegenstände des Hausmülls, soweit sie von unbedeutender Art und/oder geringer Menge bis 2 kg sind (z.B. Zigarettenschachtel, Zigarettenkippe, Kaugummi, Verpackungsmaterial), ist ein Bußgeldrahmen von 50 bis 250 Euro vorgesehen. Die Abfallrechtsbehörde muss sich an den Vorgaben des Landes orientieren.
Im Rahmen des Aktionsplans „Saubere Stadt“ wurden 2018 beim Städtischen Vollzugsdienst elf neue Stellen geschaffen. Trotz mehrerer Stellenausschreibungsverfahren konnten bis April 2021 nicht einmal die Hälfte dieser neu geschaffenen Stellen besetzt werden.
Alle 62 Beschäftigten des Städtischen Vollzugsdienstes haben im Rahmen ihres Dienstes auch auf das unerlaubte Entsorgen von Abfall zu achten. Davon ist auch umfasst, wilde Müllablagerungen auf öffentlicher und privater Fläche aufzuspüren, nach Hinweisen auf die Täter zu suchen und die Ablagerungen zu melden. Befinden sich die wilden Müllablagerungen auf öffentlicher Fläche, geht die Meldung an den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Stuttgart oder andere öffentliche Entsorgungsträger. Liegt der Müll dagegen auf privater Fläche wie etwa einem Gartengrundstück, geht die Meldung an das hierfür zuständige Amt für Umweltschutz der Landeshauptstadt Stuttgart - das dann auf den Grundstückseigentümer zugeht, wenn hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen aus dem Abfall-, dem Immissionsschutz- oder dem Naturschutzrecht vorliegen.
In der Praxis ist es schwierig Müllsünder (z.B. Personen, die ihre Zigarettenkippen wegschmeißen oder Hundebesitzer, die den Kot ihrer Hunde nicht aufsammeln) auf frischer Tat zu ertappen. Solche Delikte werden in aller Regel unterlassen, wenn der Städtische Vollzugsdienst mit einer uniformierten Streife auftaucht. Daher werden, wenn möglich auch Zivilstreifen durchgeführt.
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