Ergebnis Haushaltsberatungen:
Im Jahr 2021 konnte die Anbindung weiterer Stuttgarter Schulen an das SWIS (schulweite Intranet Stuttgart) in Auftrag gegeben werden.
Aktuell sind 137 von 172 schulischen Liegenschaften an das SWIS (schulweite Intranet Stuttgart) angebunden und 17 der noch offenen schulischen Liegenschaften sind aktuell in der Ausführungs- und Umsetzungsplanung.
bereits teilweise umgesetzt
Stellungnahme der Verwaltung:
Bereits Ende der 90er-Jahre hat der Gemeinderat beschlossen für die Stuttgarter Schulen eine sichere Kommunikationsplattform auf Basis der damals noch jungen Internet-Technologie zur Verfügung zu stellen. An dieses sogenannte SchulWeite Intranet Stuttgart (SWIS) wurden die Schulen zu Beginn mit städtischen Kupferkabeln und später mit Glasfaserkabeln (LWL) sukzessive angebunden. Der Gemeinderat hat 2017 beschlossen auch die bis zum damaligen Zeitpunkt noch nicht angebundenen Schulen per LWL mit dem städtischen Netz zu verbinden. Für die Netz-Anbindung der städtischen Liegenschaften und somit auch der Schulen ist das Haupt- und Personalamt fachlich zuständig. Die Reihenfolge der anzuschließenden Schulen wird am Anfang eines jeden Jahres zwischen dem Schulverwaltungsamt und dem Haupt- und Personalamt abgestimmt.
Der Anschluss der Schulen im SWIS ans Internet erfolgt redundant über zwei Firewalls, die eine Verbindung mit einer Bandbreite von 10 Gbit/s zu BelWü und damit zum Deutschen Forschungsnetz herstellen. Diese Netzwerkarchitektur ermöglicht ein sicheres zentrales Management aller aktiven Netzwerkkomponenten (dezentrale Firewalls an Schulen, Switche, Access-Points). Darüber hinaus kann ein zentraler Jugendschutzfilter zur Verfügung gestellt werden. Die Bandbreite der zentralen Verbindung zu BelWü kann künftig mit den vorhandenen LWL auch weiter erhöht werden (derzeit bis 100 Gbit/s). Die Infrastruktur des SWIS-Netzes wird darüber hinaus auch genutzt, um Außenstellen von Schulen mit dem lokalen Netz in den Stammgebäuden zu verbinden. Bei Bedarf können über SWIS auch zentrale Serverdienste für die Schulen angeboten werden.
Die Umsetzung wird vom Haupt- und Personalamt federführend koordiniert. Es gelten gesetzliche Rahmenrichtlinien und -bedingungen, welche eine Umsetzung zeitlich beinflusst. Eine feste Vergabe an einen privaten oder „Kommunalen Anbieter“ ist hierbei vergaberechtlich bedenklich, da die Stadt Stuttgart mit Steuergeldern agiert und sich dementsprechend an die Wertgrenzen des Vergaberechts halten muss. Zugleich sind beispielsweise Einverständniserklärungen von Anwohnern bei Grabungsarbeiten, verborgene Leitungen und Kabel oder auch Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg Gründe für Zeitverzögerungen.
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