Ergebnis Haushaltsberatungen:
Um Hof-, Dach- und Fassadenbegrünungen sowie die Anlage artenreicher Blühwiesen (in der Regel auf privaten Flächen) zu fördern, hat der Gemeinderat für das Stuttgarter Grünprogramm im Doppelhaushalt 2022/2023 je 250.000 Euro bereitgestellt. Auch die Fortführung des Förderprogramms "Urbane Gärten" mit je 10.000 Euro wurde beschlossen. Durch dieses Förderprogramm wird die Anlage und der Betrieb von Gemeinschaftsgärten im Stadtgebiet finanziell unterstützt. Gefördert werden beispielsweise Pflanzen, Saatgut, Gartenwerkzeug, Baumaterial für Hochbeete und torffreie Erde. Darüber hinaus berät die zuständige Koordinierungsstelle Urbanes Grün bei vielfältigen Fragestellungen, unterstützt die Flächensuche und die Ansprache von Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern.
Außerdem ist eine Inventarisierung und Potenzialanalyse der Dachbegrünungen in der Landeshauptstadt in Auftrag gegeben worden und die Ergebnisse zur Weiterbearbeitung liegen vor. Auf Grundlage der ermittelten Daten ist die Erarbeitung einer Gründach-Strategie mit Durchführung einer gezielten Eigentümeransprache und Beratung in Stuttgarter Gewerbegebieten geplant.
Gemeinderat hat zugestimmt
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Gemeinderat hat 2014 die Förderung von Hof-, Dach- und Fassadenbegrünungen gemeinsam mit dem Programm zur Förderung von urbanen Gärten beschlossen. Basierend auf den Erfahrungen der mehrjährigen Förderpraxis und aufgrund der, durch den fortschreitenden Klimawandel, gewachsenen Anforderungen an den Erhalt einer guten Lebensqualität in der Stadt, wurde die Richtlinie des kommunalen Grünprogramms überarbeitet. Das fortgeschriebene Stuttgarter Grünprogramm soll den Bürgerinnen und Bürgern flexiblere und umfassendere finanzielle Anreize für die Einbringung von mehr wertvollem Grün im privaten Stadtraum geben und sie gleichzeitig unterstützen ihr Wohnumfeld ökologisch und klimatisch zu verbessern.
Für die Begrünung öffentlicher Flächen ist das Garten-, Friedhofs- und Forstamt und für Wände und Dächer von städtischen Gebäuden das Liegenschaftsamt zuständig. Generell werden im Rahmen der Bauleitplanung Dach- und/oder Fassadenbegrünungen gefordert. Ebenso werden -wo möglich- Frei-/Grünflächen oder auch Baumstandorte festgesetzt. Durch Rahmenplanungen (zum Beispiel Rahmenplan Talgrund Stuttgart-West) wird im Hinblick auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels grüne Infrastruktur insbesondere im öffentlichen Raum auch strategisch geplant. Insbesondere Straßenbäume spielen hier eine große Rolle. Im Rahmen des Klimapakets werden auch laufend Maßnahmen im öffentlichen Raum und bei städtischen Gebäuden umgesetzt. In Vorbereitung ist eine Gründachsatzung um Dachbegrünungen im Bestand weiter voranzubringen. Wer als Eigentümer Flächen entsiegelt beziehungsweise begrünt, wird zudem indirekt gefördert indem er eine reduzierte Niederschlagsgebühr bezahlt.