Der Bedarf an Schulsozialarbeit an den jeweiligen Schulen wird vom Jugendamt regelmäßig geprüft, priorisiert und mündet in einen Vorschlag zur Aufstockung bestehender Schulsozialarbeitsstandorte. Gemeinderätliche Grundlage hierfür ist, solche Schulen aufzustocken, deren Schülerschaft sozial heterogen ist. Eine höhere Heterogenität soll auch einen höheren Stellenumfang bei der Schulsozialarbeit nach sich ziehen. Das bedeutet, dass dort wo sich die Schülerinnen und Schüler in ihren Bildungsvoraussetzungen stark unterscheiden, nach einem festgelegten Stellenbemessungsmodell um einen ebenfalls festgelegten Stellenanteil aufgestockt werden soll. Ausschlaggebend sind die Bezugspunkte
- Gesamtzahl der Schüler*innen
- Anzahl der Bonuscardberechtigten Schüler*innen sowie
- Anzahl der inklusiv beschulten Schüler*innen.
Die Fachverwaltung nimmt also einen gesamtstädtisch, vergleichenden Blick ein und orientiert sich an der aktuellen amtlichen Schulstatistik.
Die Grundschule Stammheim, mit einem Stellenanteil von 50% Schulsozialarbeit, wurde in der Vergangenheit im Ranking der aufstockungsberechtigten Schulen noch nicht zur Aufstockung vorgeschlagen, da sie die Voraussetzungen bisher noch nicht erfüllte.
Ohne vorzugreifen, kann allgemein mit Bezug auf die dargestellte kennzahlenrelevante Ausgangslage wie von der Schulverwaltung in ihrer Stellungnahme dargestellt, von einer deutlich höheren Position der Grundschule innerhalb des Rankings der aufstockungsberechtigten Schulen ausgegangen werden.
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